Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 228/2010 vom 28.04.2010

Pressemitteilung: Kommunalumfrage belegt schwere Finanzkrise

Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen befinden sich in der schwierigsten Finanzsituation seit Bestehen der Bundesrepublik. Dies ist das Resultat der diesjährigen Haushaltsumfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW. Wie im Vorjahr haben sich alle 359 kreisangehörigen Mitgliedskommunen mit rund 9,4 Mio. Einwohnern an der Umfrage ihres Spitzenverbandes beteiligt.

„Die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise ist bei den Kommunen längst angekommen. Wegbrechende Steuereinnahmen vor allem bei der Gewerbesteuer und steigende Ausgaben insbesondere im Sozialbereich führen dazu, dass im Jahr 2010 kaum eine Kommune in NRW einen strukturellen Haushaltsausgleich erreichen kann“, erklärte Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, heute in Düsseldorf bei der Vorstellung der Umfrageergebnisse. Nicht einmal fünf Prozent der StGB NRW-Mitgliedskommunen könnten in diesem Jahr ohne Abbau von Eigenkapital den Haushalt ausgleichen. Allein diese Zahlen belegten die dramatische Unterfinanzierung der kommunalen Familie.

Ein weiteres Indiz zur Beurteilung der Finanzlage ist die Anzahl der Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept. Ein solches muss aufgestellt werden, wenn eine Kommune ihren Haushalt nicht ausgleichen kann. In diesem Jahr werden 143 StGB NRW-Mitgliedskommunen in dieser Situation sein. Gegenüber dem Vorjahresstand von 45 Kommunen ist dies eine dramatische Steigerung. Hierbei ist noch zu berücksichtigen, dass ein Haushaltssicherungskonzept nach Umstellung auf das NKF häufig nur durch die Fiktion des Haushaltsausgleichs - nach Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage - vermieden werden kann. Gäbe es diese Möglichkeit nicht, wäre die Anzahl der Haushaltssicherungskonzepte noch viel größer.

Den strengsten Restriktionen sind Städte und Gemeinden unterworfen, deren Haushaltssicherungskonzepte von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt werden, da sie auch auf mittlere Sicht keinen Haushaltsausgleich erreichen können. In der so genannten vorläufigen Haushaltswirtschaft, auch Nothaushaltsrecht genannt, sind den Kommunen freiwillige Ausgaben grundsätzlich untersagt. Hier wird es in diesem Jahr voraussichtlich einen Anstieg von 35 kreisangehörigen Städten und Gemeinden (2009) auf 115 Kommunen geben. „Spitzenreiter“ bei Haushaltssicherungskonzepten und Nothaushaltskommunen sind im Jahr 2010 wiederum die Regierungsbezirke Köln und Arnsberg (s. Tabelle):

Mitgliedskommunen (359) des StGB NRW

Haushaltssicherung

strukturell unausgeglichen

strukturell ausgeglichen

Regierungsbezirk

2009

2010

2009

2010

2009

2010

Arnsberg

17

43

51

29

6

2

Detmold

2

19

53

45

12

3

Düsseldorf

2

14

46

37

6

3

Köln

17

48

67

44

10

2

Münster

7

19

51

43

12

8

Gesamt

45

143

268

198

46

18

„Die schwierige Lage der Kommunalfinanzen wird zusätzlich durch den Rekordstand der Kredite zur Liquiditätssicherung deutlich“, erklärte Schneider. Hier werde das Vorjahresniveau nochmals erheblich übertroffen. Zum Jahreswechsel betrug der Stand der Liquiditätskredite rund 17,1 Mrd. Euro - nach 14,6 Mrd. Euro Ende 2008. Dies bedeute, dass die Kommunen allein im Verlauf des Jahres 2009 etwa 2,5 Mrd. Euro neue Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen mussten, um laufenden Verwaltungsaufwand zu finanzieren.

Die Spirale der Überziehungskredite drehe sich in schwindelerregende Höhe. Die NRW-Kommunen müssen mittlerweile rund die Hälfte der Liquiditätskredite aller Kommunen in Deutschland schultern. „Der Rekordstand an Liquiditätskrediten macht deutlich, dass die Kommunen in NRW auf Konsolidierungshilfen des Landes dringend angewiesen sind“, legte Schneider dar.

Abbau des Eigenkapitals und Überschuldung

Wie im Vorjahr wurde mit der Haushaltsumfrage der Abbau der Ausgleichsrücklage - der Anteil des Eigenkapitals, der im NKF zum fiktiven Haushaltsausgleich eingesetzt werden kann - sowie des Eigenkapitals allgemein abgefragt. Die Ergebnisse belegen wiederum die strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Familie. Bereits in diesem Jahr werden 198 StGB NRW-Mitgliedstädte und -gemeinden ihre Ausgleichsrücklage vollständig aufgebraucht haben. Für 2011 erwarten dies 88 Kommunen und für die beiden Folgejahre noch einmal 39 Kommunen. Dies bedeutet, dass im Finanzplanungszeitraum insgesamt 324 der Mitgliedskommunen - und damit etwa 90 Prozent - ihre Ausgleichsrücklage vollständig aufgebraucht haben werden.

Besonders alarmierend ist, dass sich in einigen Mitgliedskommunen des StGB NRW im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung die Überschuldung abzeichnet. Diese Kommunen werden somit das gesamte Eigenkapital vollständig verzehrt haben. Davon gehen insgesamt 24 Kämmerer aus.

Sinkende Erträge

Auf der Ertragsseite führen insbesondere dramatische Einbrüche bei der Gewerbesteuer zu einer katastrophalen Entwicklung, wobei dies bei den einzelnen Städten und Gemeinden sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. In den Haushaltsplanungen gehen die Kämmerer von einem Rückgang des Gewerbesteueraufkommens um 13,6 Prozent gegenüber 2009 auf rund 2,7 Mrd. Euro aus.

Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz liegt in den StGB NRW-Mitgliedskommunen 2010 bei 414 Prozentpunkten - und damit nur einen Punkt über dem Vorjahr. Für die Grundsteuer B wird mit einem Aufkommen von 1,167 Mrd. Euro (plus 2,5 Prozent) gerechnet. Es kommt im Durchschnitt zu moderaten Anhebungen der Hebesätze auf 228 Prozent bei der Grundsteuer A (+1 Punkt) und auf 391 Prozent für die Grundsteuer B (+4 Punkte). „Bei dieser Durchschnittsbetrachtung wird deutlich, dass die Kommunen trotz der dramatischen Finanzsituation mit der Hebesatzanpassung verantwortungsbewusst umgehen und die Belastungssituation der Bürgerinnen und Bürger sowie der örtlichen Wirtschaft sehr wohl im Blick haben“, erläuterte Schneider.

Steigender Aufwand

Entscheidende Ursache für die zunehmende strukturelle Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden ist der von diesen nicht mehr steuerbare Anstieg des Sozialaufwandes. Betrug der Anstieg in zehn Jahren von 1992 bis 2002 6,2 Mrd. Euro, machte er in sechs Jahren von 2003 bis 2009 bereits zehn Mrd. Euro aus. Die Aufwendungen für soziale Leistungen belaufen sich für die NRW-Kommunen mittlerweile auf mehr als zwölf Mrd. Euro.

Für die Kommunen verbleibt daher - mit Ausnahme der Mittel aus dem Konjunkturpaket II - kein Spielraum für dringend erforderliche Investitionen. Insgesamt hat sich das Verhältnis der Investitionsausgaben zu den Sozialausgaben in den zurückliegenden Jahren völlig abnormal entwickelt. 1992 lagen die Sozialausgaben nur gut eine Mrd. Euro über den Sachinvestitionen. 2008 waren es bereits fast neun Mrd. Euro. „In den Jahren 2009 und 2010 hat das Konjunkturpaket II einen weiteren Absturz der Investitionen verhindert, aber es kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Niveau von 2008 um die Mittel aus dem Konjunkturpaket II gesteigert werden kann“, machte Schneider deutlich. Da viele Investitionsvorhaben in die Jahre 2009 und 2010 vorgezogen worden sind, herrsche große Sorge, wie sich die Investitionen 2011 entwickeln werden.

Die Belastung durch die Kreisumlage war auch in diesem Jahr bestimmendes Thema bei der Aufstellung der Kommunalhaushalte. Mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 40,4 Prozent bildet sie auch 2010 den wesentlichen Ausgabenblock. Der durchschnittliche Kreisumlagesatz ist gegenüber 2009 um 2,2 Prozentpunkte gestiegen. Dies ist nicht ausschließlich auf die niedrigeren Kreisumlagegrundlagen zurückzuführen. Eine Betrachtung der Pro-Kopf-Belastung mit Kreisumlage zeigt, dass in einigen Kreisen auch die absolute Belastung gestiegen ist.

Eine Tabelle mit den wichtigsten Daten der Haushaltsumfrage sowie diverse Schaubilder sind im Internet unter www.kommunen-in-nrw.de , Rubrik „Presse / Pressemitteilungen / 2010“ als Anlage zur Pressemitteilung herunterzuladen.

Az.: IV

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