Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 153/2006 vom 31.01.2006

Pressemitteilung: Kommunalfinanzreform kein Experimentierfeld

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen steht für Gespräche und Diskussionen über die Gemeindefinanzen insgesamt, aber auch über die Reform der Gewerbesteuer zur Verfügung. „Die nach wie vor dramatische Finanzlage der Kommunen auch in NRW erlaubt jedoch auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger keine Experimente mit den wichtigsten Steuerquellen der Städte und Gemeinden“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf anlässlich der Vorstellung des Modells der Stiftung Marktwirtschaft zur Reform der Unternehmensbesteuerung. Dieses Modell sieht neben der Reform der Grundsteuer und der Einführung einer so genannten Bürgersteuer vor, die Gewerbesteuer durch eine Unternehmenssteuer mit kommunalem Hebesatzrecht sowie einen Anteil an der Lohnsteuer ohne Hebesatzrecht zu ersetzen.

Schneider machte deutlich, dass das Vier-Säulen-Modell der Stiftung Marktwirtschaft vor allem wegen des Verlustes an kommunaler Finanzautonomie für die Kommunen so nicht akzeptabel ist. Den Kommunen sei nicht zuzumuten, eine eigene Steuerquelle gegen eine staatliche Zuweisung einzutauschen. „Unter bestimmten Voraussetzungen können aber Teile des Modells eine Diskussionsgrundlage sein“, so Schneider. Voraussetzung seien solide Modellrechnungen der finanziellen Auswirkungen sowie ein unbeschränktes Hebesatzrecht auf den Anteil an der Lohnsteuer. „Die Unternehmenssteuerreform unter Einbeziehung der Gewerbesteuer ist für sich genommen bereits eine solch große Herausforderung, dass die Komponenten ‚Bürgersteuer’ und ‚Reform der Grundsteuer’ dabei nicht auch noch zu diskutieren sind“, machte Schneider deutlich. Wer alles gleichzeitig erreichen wolle, erreiche letztlich nichts.

Aus Sicht der Städte und Gemeinden dürfe es keine Verschiebung der Finanzierungslasten von den Unternehmen hin zu den Bürgerinnen und Bürgern geben. Der Ersatz des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer durch eine Bürgersteuer mit begrenztem Hebesatzrecht dürfe daher mit einer Unternehmenssteuerreform nicht verbunden werden. „Nur so kann sichergestellt werden, dass die Wirtschaft auch weiterhin einen angemessenen Beitrag zum Erhalt und zum Ausbau der kommunalen Infrastruktur leistet“, so Schneider.

Insgesamt forderten die Kommunen eine Gemeindefinanzreform, welche die Einnahmen verstetigt. Nur so könnten ohne stets neue Schulden die gesetzlichen Aufgaben erfüllt werden. Daneben erwarteten die Städte und Gemeinden eine Stärkung der kommunalen Finanzautonomie. Dafür sei eine wirtschaftskraftbezogene Steuer mit Hebesatzrechten unverzichtbar.

Az.: IV

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