Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 265/2003 vom 24.03.2003

Pressemitteilung: Kommunaler Finanzausgleich mit Ungerechtigkeiten

Die rund 40 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die im kommunalen Finanzausgleich 2003 keine Schlüsselzuweisungen (Mittel zur freien Verwendung im Verwaltungshaushalt) erhalten, werden durch das diesjährige Gemeindefinanzierungsgesetz überproportional hart getroffen. Dies hat ein Erfahrungsaustausch der so genannten abundanten Städte und Gemeinden aus der Mitgliedschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW in Kempen ergeben. Da das Land Nordrhein-Westfalen die allgemeine Investitionspauschale, die alle Städte und Gemeinden unabhängig von ihrer Haushaltslage bekommen, für das Haushaltsjahr 2003 vollständig gestrichen und durch die Ausweisung so genannter investiver Schlüsselzuweisungen ersetzt hat, erhalten die abundanten Städte und Gemeinden keinerlei Mittel zur Unterstützung ihrer investiven Tätigkeit mehr.
 
„Dabei herrscht offensichtlich die Vorstellung, dass ‚abundant’ gleichbedeutend mit ‚reich’ ist. Diese Betrachtungsweise mag vor zehn Jahren zutreffend gewesen sein, wird aber den gegenwärtigen Verhältnissen nicht gerecht", sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf. Viele Kommunen gerieten nur deshalb in die Abundanz und erhielten keine Schlüsselzuweisungen mehr, weil die teilweise noch gravierenderen Steuereinbrüche bei anderen Städten und Gemeinden zu einer Umverteilung der Mittel geführt hätten - zu Lasten einiger nunmehr abundanter Kommunen.
 
„Wie problematisch die Haushaltslage auch bei den abundanten Städten und Gemeinden ist, zeigt sich daran, dass etwa ein Drittel von ihnen gezwungen ist, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen“, fügte Schneider an. Eine Nicht-Berücksichtigung dieser Städte und Gemeinden, die bis auf eine sämtlich dem kreisangehörigen Bereich angehören, sei ein negatives Signal an alle, die sich bemühten, sparsam zu wirtschaften.
 
Der Kreis der abundanten Städte und Gemeinden ist - allein durch diese rein finanztechnische Einstufung - doppelt betroffen. Neben der Nichtgewährung von Zuweisungen aus dem Finanzausgleich sind die Kommunen in besonderen Förderverfahren dadurch benachteiligt, dass sie im Vergleich zu den übrigen Antragstellern als weniger förderungswürdig angesehen werden. Dies führt dazu, dass solche Städte notwendige Investitionen nicht im selben Umfang tätigen können wie die übrigen Kommunen.

Az.: G/2

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