Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 503/2009 vom 04.09.2009

Pressemitteilung: Kommunale Überzahlung bei Einheitslasten

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben seit 2006 erheblich mehr zur Finanzierung der Lasten aus der Einheit Deutschlands beigetragen, als sie nach dem Gesetz verpflichtet sind. Dies geht aus einem Gutachten von Prof. Dr. Gisela Färber von der Verwaltungshochschule Speyer hervor, das die kommunalen Spitzen­verbände in Auftrag gegeben hatten. Die Untersuchung der Finanzwissenschaftlerin untermauert damit die Aussagen des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen von Ende 2007. Das Gericht hatte seinerzeit die Verfassungskonformität des Gemeindefinanzierungsgesetzes nur mit der Maßgabe bestätigt, „dass der Landes­gesetzgeber die Überzahlung des kommunalen Beitrags zu den Lasten der Deutschen Einheit alsbald […] auszugleichen hat.“

 „Wir erwarten jetzt, dass sich das Land rasch mit den kommunalen Spitzen­verbänden an einen Tisch setzt, um die Gespräche aus dem vergangenen Jahr konstruktiv fortzusetzen“, betonten heute der Vorsitzende des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Norbert Bude, Mönchengladbach, der Präsident des Landkreis­tages NRW, Landrat Thomas Kubendorff, Kreis Steinfurt, sowie der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen, anlässlich der Übersendung des Gutachtens an NRW-Finanzminister Dr. Helmut Linssen und NRW-Innenminister Dr. Ingo Wolf.

Ziel müsse es sein, ein tragfähiges und sachgerechtes Modell zur Berechnung des kommunalen Beitrags zu den Solidarlasten zu entwickeln, um auf dieser Basis die kommunale Überzahlung endgültig abzurechnen. Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden haben bisher lediglich vorläufige Abschlagszahlungen für die Jahre 2006 bis 2008 in Höhe von insgesamt 650 Millionen Euro erhalten. In der Urteils­begründung hatten die Verfassungsrichter den Umfang der kommunalen Über­zahlung demgegenüber allein für das Jahr 2006 mit rund 450 Millionen Euro beziffert.

Eine im Anschluss an das Urteil vom Land in Auftrag gegebene Untersuchung stellt diese Höhe jedoch in Frage. Das im Juni 2008 der Öffentlichkeit vorgestellte Gutachten des Leipziger Finanzwissenschaftlers Prof. Dr. Thomas Lenk gelangte zu dem überraschenden Ergebnis, dass die NRW-Kommunen bisher eher zu wenig als zu viel gezahlt hätten.

„Professor Färber legt nun überzeugend dar, dass die von Professor Lenk aufgestellten Thesen einer eingehenden Prüfung nicht standhalten und nicht Grundlage für die Berechnung der kommunalen Beteiligung an den einheits­bedingten Lasten des Landes NRW sein können. Tatsächlich bewegt sich die kommunale Überzahlung — bezogen auf das beispielhaft durchgerechnete Jahr 2006 — mindestens in dem Rahmen, den der Verfassungsgerichtshof NRW seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2007 zugrunde gelegt hat“, machten die Vorsitzenden bzw. Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände deutlich.

Weitere Einzelheiten über den Inhalt des Färber-Gutachtens finden Sie in den Internetangeboten der kommunalen Spitzenverbände unter www.staedtetag-nrw.de , www.kommunen-in-nrw.de und www.lkt-nrw.de .

Az.: IV

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