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StGB NRW-Mitteilung 433/2006 vom 24.05.2006

Pressemitteilung: Kommunale Rechte im Schulbereich sichern

Das Schulrechtsänderungsgesetz darf nicht dazu führen, dass kommunale Rechte ausgehebelt werden. Davor hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf anlässlich der Anhörung des Landtags-Ausschusses für Schule und Weiterbildung gewarnt: „Wenn auch die Zielrichtung des Schulgesetzes - Verbesserung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler - grundsätzlich zu begrüßen ist, so ist eine Einengung des kommunalen Gestaltungsspielraums nachdrücklich abzulehnen.“

Nicht nachvollziehbar sei, dass die Landesregierung an der Abschaffung der Grundschulbezirke und der Schuleinzugsbereiche für weiterführende Schulen nach wie vor festhalte. Bekanntlich hätte dies vielfach negative Auswirkungen auf die Schulentwicklungsplanung der Schulträger. Schneider verwies auf eine Umfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW zu dieser Frage unter den NRW-Kommunen. Daraus geht hervor, dass rund 90 Prozent der kommunalen Schulträger eine Abschaffung der Schulbezirke ablehnen. „Die Kommunen sollten daher selbst darüber entscheiden können, ob sie ohne Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche auskommen“, machte Schneider deutlich.

Abzulehnen sei auch die vorgesehene Änderung bei den Verbundschulen. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels seien Einschränkungen beim organisatorischen Zusammenschluss von Schulen nicht akzeptabel. Der Gesetzgeber sollte vielmehr eine Regelung schaffen, wonach alle Schulformen in einen Verbund einbezogen werden können. Es gebe keinen Sinn, beispielsweise die Gymnasien von einem Verbund auszuschließen.

Auf Kritik seitens der Kommunen stoßen auch die beabsichtigten Änderungen bei der Wahl des Schulleiters oder der Schulleiterin. „Dass dem Schulträger das Vorschlagsrecht für die Besetzung von Schulleiterstellen genommen werden soll, können wir nicht akzeptieren“, stellte Dr. Schneider klar. Vielmehr sei es erforderlich, das kommunale Vorschlagsrecht durch die Beteiligung des Schulträgers am schulfachlichen Kolloquium im Rahmen der Bewerberauswahl zu stärken.

Positiv zu werten - so Schneider - sei das Vorhaben der Landesregierung, bei den Vierjährigen den Sprachstand festzustellen und solche Kinder besonders zu fördern, die Sprachdefizite aufweisen. Da das Land bei der Feststellung der Sprachkompetenz wie auch bei der Sprachförderung mit kommunaler Unterstützung rechne, sei besonders problematisch, dass der Entwurf zum Schulgesetz keine Kostenfolgeabschätzung enthalte. Zu begrüßen sei, dass das Land dieses Defizit möglichst bis zum Ende des Gesetzgebungs€verfahrens beheben wolle. Eine entsprechende Zusicherung habe das NRW-Schulministerium den drei kommunalen Spitzenverbänden gegeben.

Az.: IV

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