Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 586/2007 vom 30.08.2007

Pressemitteilung: Klare Aufgabenverteilung für WestLB und Sparkassen

Sparkassen und WestLB müssen klar voneinander abgegrenzte Aufgaben und Zielsetzungen behalten. Dies machte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, der Paderborner Bürgermeister Heinz Paus, heute in Düsseldorf vor dem Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes deutlich. Er bezeichnete die von der NRW-Landesregierung angedachte vertikale Verflechtung zwischen WestLB und Sparkassen als Gefährdung der engen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit der Institute: „Das flächendeckende Geschäft mit dem privaten Kunden ist nicht Angelegenheit der WestLB und sollte es auch künftig nicht sein.“

Hinsichtlich der geplanten Neuregelungen im Sparkassengesetz gebe es weiterhin Vorbehalte in zentralen Fragen, legte Paus dar. So sei die von der Landesregierung vorgesehene Möglichkeit für Kommunen, Trägerkapital zu bilden, abzulehnen: „Es steht zu befürchten, dass Trägerkapital - auch wenn es zunächst in nicht handelbarer Form ausgewiesen werden soll - mittelfristig den Ausgangspunkt für einen Verkauf der Sparkassen bilden könnte.“

Auch die Überlegungen zur Aufnahme der Sparkassen in die kommunalen Bilanzen gehen nach Auffassung des Städte- und Gemeindebundes NRW in die falsche Richtung. „Dies stünde im Widerspruch zur Zielsetzung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements, mit der Doppik die Steuerungspotenziale der Kommunen zu verbessern und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des kommunalen Vermögens zu erstellen“, warnte Paus. Die geplanten Änderungen machten Sparkassen anfälliger für Anstrengungen Dritter, diese - unter Missachtung ihres öffentlichen Auftrags - zu kommerzialisieren und zu privatisieren.

Grundsätzlich positiv beurteilen die Städte und Gemeinden in NRW hingegen die vorgesehene Liberalisierung der Ausschüttungsregeln, wie Paus erläuterte. Dies lasse die unternehmerische Verantwortung der Kommunen für ihre Sparkassen stärker hervortreten. Zielführend sei auch die geplante Stärkung der Regelungskompetenz des Verwaltungsrates. Damit erhielten die kommunalen Träger mehr Möglichkeiten, gemeinsam mit den Sparkassen unternehmerische Entscheidungen zu treffen, welche deren wirtschaftliche Zukunft sicherten.

Eine Resolution des StGB NRW-Präsidiums zur Zukunft der WestLB ist im Internet unter www.kommunen-in-nrw.de / Rubrik „Texte und Medien / Pressemitteilungen“ als Anlage zu dieser Pressemitteilung herunterzuladen.

Az.: IV

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