Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 117/2013 vom 26.02.2013

Pressemitteilung: Klagen gegen Finanzausgleich zeigen Ungleichgewicht

Der kommunale Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen erfüllt nicht die Anforderungen an die Verteilungsgerechtigkeit. "Nach wie vor bedenkt das Land die kreisfreien Städte mit deutlich höheren Zuweisungen pro Einwohner als den kreisangehörigen Raum", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes (StGB) NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf anlässlich der Ausdehnung der Verfassungsklage von rund 80 Kommunen auf das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2012.

Bestehende Nachteile der kreisangehörigen Kommunen bei der realen Steuerkraft würden somit noch einmal verstärkt, machte Schneider deutlich: "Insgesamt müssen die kreisangehörigen Kommunen öffentliche Leistungen mit deutlich geringeren Ressourcen pro Kopf bereitstellen als die Großstädte." Die Politik müsse jetzt reagieren, damit nicht ständig die Gerichte über Kommunalfinanzen in NRW zu entscheiden hätten.

Nötig seien daher strukturelle Veränderungen im Gemeindefinanzierungsgesetz. So müssten bei der Berechnung der fiktiven Steuerkraft die veranschlagten Gewerbesteuerhebesätze nach Größe der Kommune abgestuft werden. Es könne auch nicht sein, dass weiterhin der Bedarf pro Einwohner in Großstädten höher angesetzt wird als der Pro-Kopf-Bedarf in kleinen Gemeinden.

Nicht zuletzt müssten kreisangehörige Städte und Gemeinden an Fördermitteln außerhalb des GFG gleichberechtigt teilhaben, so Schneider. Über eine quotale Aufteilung sei sicherzustellen, dass die Pro-Kopf-Förderung im kreisfreien und kreisangehörigen Raum grundsätzlich identisch ist. "Wir setzen große Hoffnungen in das in Arbeit befindliche Gutachten zur Verteilungsgerechtigkeit des GFG", machte Schneider deutlich.

Az.: IV

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