Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 252/2015 vom 20.04.2015

Pressemitteilung: Keine Entspannung bei den kommunalen Finanzen

Die Haushaltssituation der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ist nach wie vor kritisch. Dies belegt die aktuelle Haushaltsumfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW, an der sich alle 359 kreisangehörigen Mitgliedskommunen mit rund 9,4 Mio. Einwohnern beteiligt haben.

"Trotz der wieder sehr erfreulichen Steuereinnahmen, vor allem bei der Gewerbesteuer, und der hohen Schlüsselzuweisungen kann für die Kommunalfinanzen keine grundlegende Trendwende festgestellt werden", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf bei der Vorstellung der Umfrageergebnisse. Steigende Ausgaben insbesondere im Sozialbereich zehrten die guten Steuererträge wieder auf. Hinzu kommen Lasten durch die steigende Zahl von Flüchtlingen und weiterer Konsolidierungsdruck durch gestiegene Personalkosten. Daher forderten die NRW-Kommunen:

  • eine bessere Dotierung und gerechtere Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs,
  • die Weiterentwicklung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen,
  • die zügige Umsetzung der versprochenen Entlastung bei der Eingliederungshilfe durch den Bund,
  • bessere Unterstützung durch Bund und Land bei der Bewältigung der Flüchtlingsproblematik.

"Die andauernde strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen in NRW führt dazu, dass im Jahr 2015 nur 36 Mitglieder des Verbandes einen strukturellen Haushaltsausgleich erreichen können", machte Schneider deutlich. Dies bedeute, dass den gesetzlich geforderten Normalfall nur etwa jede zehnte Mitgliedskommune erreichen könne. Alle anderen Kommunen schafften den Haushaltsausgleich nur, indem sie ihr Eigenkapital weiter aufzehrten.

Abbau des Eigenkapitals und Überschuldung

Wie im Vorjahr wurde mit der Haushaltsumfrage der Abbau der Ausgleichsrücklage - der Anteil des Eigenkapitals, der im NKF zum fiktiven Haushaltsausgleich eingesetzt werden kann - sowie des Eigenkapitals allgemein abgefragt. Bis Ende 2015 werden 257 StGB NRW-Mitgliedstädte und -gemeinden ihre Ausgleichsrücklage vollständig aufgebraucht haben.

Für 2016 erwarten dies 23 Kommunen und für die drei Folgejahre noch einmal elf Kommunen. Dies bedeutet, dass im Finanzplanungszeitraum insgesamt 291 der 359 StGB NRW-Mitgliedskommunen - gut 81 Prozent - ihre Ausgleichsrücklage vollständig aufgebraucht haben werden.

17 Kommunen haben bereits jetzt das Eigenkapital vollständig aufgezehrt, eine weitere Kommune erwartet die Überschuldung bis 2016. "Allein diese Zahlen belegen den dringenden Handlungsbedarf", sagte Schneider. "Der Ende 2011 verabschiedete Stärkungspakt war alternativlos. Er muss nun aber dringend mit zusätzlichen Landesmitteln auch Hilfe für all die Kommunen bereitstellen, die aus eigener Kraft einen strukturellen Haushaltsausgleich nicht schaffen können." Die kommunale Familie sei wirtschaftlich nicht in der Lage, den Ausbau des Stärkungspaktes durch eigene Komplementärmittel zu schultern.

Haushaltssicherung und Nothaushalt

Eine Kommune muss ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen, wenn sie ihren Haushalt nicht einmal fiktiv ausgleichen kann und die allgemeine Rücklage mehr als nur unwesentlich verringert werden muss. In diesem Jahr werden - wie im Vorjahr - wieder 144 StGB NRW-Mitgliedskommunen in dieser Situation sein. Dies ist ein Verharren auf hohem Niveau.

Den strengsten Restriktionen sind Städte und Gemeinden unterworfen, deren Haushaltssicherungskonzept von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt wird, da sie auch auf mittlere Sicht keinen Haushaltsausgleich erreichen können. In der so genannten vorläufigen Haushaltswirtschaft - auch Nothaushaltsrecht genannt - sind den Kommunen freiwillige Ausgaben grundsätzlich untersagt. Hier wird es 2015 voraussichtlich vier kreisangehörige Städte und Gemeinden geben. Dank des Stärkungspaktes und geänderter haushaltsrechtlicher Normen ist das Nothaushaltsrecht inzwischen wieder eine Ausnahme.

Dieser Rückgang hängt indes maßgeblich zusammen mit der Verlängerung des HSK-Zeitraums in § 76 der NRW-Gemeindeordnung auf zehn Jahre. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2011 scheitert die Genehmigungsfähigkeit eines Haushaltssicherungskonzepts nicht mehr daran, dass der Haushaltsausgleich nicht innerhalb von fünf Jahren erzielt werden kann. Die Genehmigungsfähigkeit ist nunmehr grundsätzlich auch dann gegeben, wenn der Haushaltsausgleich erst innerhalb der kommenden zehn Jahre erreicht werden kann.

"Eine materielle Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Kommunen ist mit dieser Gesetzesänderung freilich nicht eingetreten", machte Schneider deutlich. "Spitzenreiter" bei Haushaltssicherungskonzepten und Nothaushaltskommunen sind im Jahr 2015 wiederum die Regierungsbezirke Köln und Arnsberg:

Haushaltssicherung

strukturell unausgeglichen

strukturell ausgeglichen

Regierungsbezirk

2014

2015

2014

2015

2014

2015

Arnsberg

46

45

25

26

3

3

Detmold

15

15

45

47

7

5

Düsseldorf

15

15

27

29

12

10

Köln

54

54

35

36

5

4

Münster

14

15

38

41

18

14

Gesamt

144

144

170

179

45

36

Rekordstand an Liquiditätskrediten

Die Kredite zur Liquiditätssicherung haben - trotz harter Konsolidierungsmaßnahmen - wieder einen neuen Rekordstand erreicht. Die anhaltend schwierige Lage der Kommunalfinanzen wird zusätzlich durch den neuen Rekordstand der Kredite zur Liquiditätssicherung deutlich. Zum Jahreswechsel 2014/2015 verzeichneten die NRW-Kommunen einschließlich der Großstädte einen Kassenkreditstand von 26,66 Mrd. Euro. Dies bedeutet, dass die Kommunen im vergangenen Jahr die Liquiditätskredite um 1,3 Mrd. Euro erhöhen mussten, um laufenden Verwaltungsaufwand zu finanzieren. Die Steigerungsrate hat sich gegenüber dem Vorjahr damit zumindest leicht abgeschwächt. Damals betrug die Steigerung noch rund 1,5 Mrd. Euro.

Ertragssituation erfreulich

Auf der Ertragsseite profitiert die Gewerbesteuer weiterhin von der guten wirtschaftlichen Entwicklung, wobei diese in den einzelnen Städten und Gemeinden unterschiedlich ausgeprägt ist. In den Haushaltsplanungen gehen die Kämmereien von einem weiteren Zuwachs des Gewerbesteueraufkommens um 1,9 Prozent gegenüber 2014 auf rund 3,9 Mrd. Euro aus. "Die erfreulichen Gewerbesteuererträge zeigen, dass es verbandspolitisch eine gute Entscheidung war, für den Erhalt der Gewerbesteuer zu kämpfen", sagte Schneider.

Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz liegt 2015 in den StGB NRW-Mitgliedskommunen bei 437 Prozentpunkten. Damit kommt es zu einer Anhebung von sechs Punkten gegenüber dem Vorjahr. Dies lässt sich auch mit der Anhebung der fiktiven Hebesätze im Gemeindefinanzierungsgesetz durch das Land und mit den Konsolidierungsvorgaben aus dem Stärkungspaktgesetz erklären.

Deutlicher als bei der Gewerbesteuer zeigt sich der Konsolidierungsdruck in den Kommunalhaushalten bei der Grundsteuer B. Hier gibt es 2015 einen kräftigen Anstieg der durchschnittlichen Hebesätze um 31 Punkte auf 484 Prozentpunkte.

Ein signifikanter Zusammenhang besteht zwischen Realsteuerhebesätzen und Gemeindegröße. Die tatsächliche Staffelung belegt das unterschiedliche Hebesatzpotenzial der kommunalen Familie. Denn Kommunen im kreisangehörigen Raum müssen den Anreiz niedriger Gewerbesteuerhebesätze bieten, damit sie im landesweiten Standortwettbewerb um Unternehmen, Arbeitskräfte und Wertschöpfungspotenzial - sprich: im Bemühen um eine positive Entwicklung ihres Gemeinwesens - erfolgreich bestehen und Nachteile, die sich aus Lage oder Größe der Kommune ergeben, zum Teil kompensieren können.

Steigender Aufwand

Entscheidende Ursache für die andauernde strukturelle Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden ist der Anstieg der Sozialkosten. Die jährlichen Aufwendungen für soziale Leistungen belaufen sich für die NRW-Kommunen mittlerweile auf gut 15 Mrd. Euro.

Die Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund ab 2012 - so Schneider - sei zwar ein erster wichtiger Schritt zur Entlastung der Kommunen und ein großer verbandspolitischer Erfolg gewesen. "Wenn die Situation der Kommunen nachhaltig verbessert werden soll, müssen allerdings weitere Entlastungsschritte folgen - vor allem bei der Eingliederungshilfe. Die Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene müssen zügig umgesetzt werden", forderte der StGB NRW-Hauptgeschäftsführer.

Entwicklung der Umlagen

Die Kreisumlage bildet auch 2015 den wesentlichen Ausgabenblock der kreisangehörigen Kommunen. Es bleibt zu hoffen, dass das mit dem Umlagengenehmigungsgesetz eingeführte Verfahren zur Herstellung des Benehmens bei der Aufstellung der Kreishaushalte und die generelle Pflicht zur Genehmigung der Umlagen hier zu einer Entspannung führen.

Tabelle sowie Grafik zur Haushaltsumfrage finden Sie  unter www.kommunen-in-nrw.de / Presse / Pressemitteilungen 2015 als Anlagen zur Pressemitteilung Nr. 16/2015.

Az.: IV

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