Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 23/2004 vom 15.12.2003

Pressemitteilung: Kaufmännisch buchen

Der Städte- und Gemeindebund NRW unterstützt die Absicht der Landesregierung, für die Kommunen in NRW ein neues Haushalts- und Rechnungswesen einzuführen. Dies soll auf der Basis der doppelten kaufmännischen Buchführung geschehen - unter der Berücksichtigung der Ergebnisse des landesweiten Pilotprojekts Neues Kommunales Finanz-Management (NKF). „Das neue Haushalts- und Rechnungswesen ist besser geeignet für eine am Output orientierte Steuerung der Verwaltung unter dem Gesichtspunkt von Effektivität und der Wirtschaftlichkeit“, erklärte Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, heute in Lippstadt vor dem Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes.
 
Mit Hilfe des neuen doppischen Rechnungswesens könnten den kommunalpolitisch Verantwortlichen in Rat und Verwaltung präzisere Steuerungs-Informationen zur Verfügung gestellt werden. Verbesserungen sind insbesondere zu erwarten aus der Gegenüberstellung von Gesamtvermögen und Ressourcen-Verbrauch einer Kommune, durch größere Transparenz im Verwaltungshandeln sowie die Möglichkeit, Mittel flexibler einzusetzen.
 
Mit Blick auf das Gesetzgebungs-Verfahren im kommenden Jahr wies Schneider darauf hin, dass auch ein neues Haushalts- und Rechnungswesen nicht geeignet sei, die Finanzprobleme der Städte und Gemeinden zu lösen. „Mit den Grundsätzen einer nachhaltigen Finanzpolitik wäre es nicht zu vereinbaren, wenn den Städten und Gemeinden der Weg in eine Schuldenfinanzierung laufender Ausgaben erleichtert würde“, warnte der StGB NRW-Hauptgeschäftsführer.
 
Der Städte- und Gemeindebund NRW erwarte, dass die Regelungsdichte - und damit der Aufwand der Städte und Gemeinden bei Einführung des Neuen kommunalen Finanz-Managements - möglichst gering gehalten werde. Dies betreffe den Personalaufwand wie auch erforderliche Investitionen, insbesondere bei der Datenverarbeitung. Die erhöhten Betriebs- und Anwendungskosten müssten in einem angemessenen Verhältnis zum Zusatznutzen des neuen Rechnungswesens stehen, so Schneider.

Az.: IV

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