Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 160/2000 vom 20.03.2000

Pressemitteilung: Haushaltssanierung auf dünnem Eis

Anstrengungen zur Konsolidierung der Kommunalfinanzen in Nordrhein-Westfalen zeigen erste Erfolge

Die Konsolidierung defizitärer Haushalte ist nach wie vor zentrale finanzpolitische Herausforderung für die kreisangehörigen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Dies ergab die diesjährige Haushaltsumfrage des NWStGB. Wie der Präsident des NWStGB, Albert Leifert MdL, heute in Münster berichtete, müssen in diesem Jahr von den 351 befragten Kommunen 70 (1999: 84) ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen. Das entspricht einem Anteil von 20 Prozent.

Da weitere 98 (=28 Prozent) der an der Umfrage teilnehmenden Städte und Gemeinden ihre Haushalte nur durch Verkauf von Vermögen oder Entnahmen aus der Rücklage ausgleichen können, verfügt derzeit nur die Hälfte der kreisangehörigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen über einen strukturell ausgeglichenen Haushalt.

Allerdings konnte der Anstieg des gemeindlichen Gesamtdefizits 1999 im Vergleich zu den Vorjahren erkennbar reduziert werden. Bei den befragten Mitgliedskommunen des NWStGB sind bis einschließlich 1998 Fehlbeträge von insgesamt 1,033 Mrd. DM aufgelaufen. 1999 kamen zwar in vielen Städten und Gemeinden nochmals neue Jahresdefizite hinzu (insgesamt 166,4 Mio. DM ), in den meisten Städten und Gemeinden mit Haushaltssicherungskonzept ist es nach derzeitigem Planungsstand jedoch möglich, die aufgelaufenen Fehlbeträge schrittweise abzubauen. So erwarten für die Zeit nach 2006 nur noch 17 Mitgliedskommunen des NWStGB defizitäre Haushalte. Die nachhaltige und strikte Sparpolitik der Städte und Gemeinden zeige deutliche Erfolge, so Präsident Leifert.

Ergebnisse der Umfrage:

Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept (HSK)

 

 

Regierungsbezirk

Jahr

 

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

später

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Arnsberg

28

27

25

14

10

6

6

5

Detmold

0

0

0

0

0

0

0

0

Düsseldorf

7

6

5

2

2

2

2

1

Köln

23

21

21

18

16

13

10

8

Münster

12

11

9

7

5

3

3

3

Bei den Einnahmen der Städte und Gemeinden für das Haushaltsjahr 2000 sind keine gravierenden Steigerungen zu erwarten. Vielmehr rechnen die Kämmerer bei der Gewerbesteuer netto mit einem leichten Rückgang (Minus 1,6 Prozent), bei der Grundsteuer B dagegen mit einem Zuwachs von lediglich 2,8 Prozent. Die Einnahmen aus Benutzungs- und Verwaltungsgebühren werden in diesem Jahr voraussichtlich um 2,2 Prozent steigen.

"Vor diesem Hintergrund ist die konsequente Konsolidierungspolitik der Städte und Gemeinde fortzuführen", betonte Leifert. Dies werde durch die Umfrage bestätigt, wonach die kommunalen Investitionen im Vergleich zum Vorjahr lediglich um ein Prozent steigen werden. Dies sei zwar volkswirtschaftlich bedenklich, jedoch lasse die angespannte Lage der Kommunalhaushalte keine gravierende Erhöhung der Investitionen zu.

Negativ wirke sich aus, daß die Belastung der Städte und Gemeinden durch die Kreisumlage wieder zunehme. Zwar würden die Kreisumlage-Hebesätze gesenkt, räumte Leifert ein. Da jedoch gleichzeitig die Steuerkraft der Kommunen gestiegen sei, erhöhe sich das Volumen der an die Kreise zu zahlenden Umlage um 4,1 Prozent. Angesichts der Entlastung von sozialen Leistungen bei den Kreisen und Landschaftsverbänden (Pflegeversicherung) blieben starke Zweifel, ob diese das Plus in der Kasse tatsächlich an die Kommunen weitergereicht hätten. "Dies fordern wir, denn dies muß eigentlich selbstverständlich sein", betonte Leifert.

Sparen bei freiwilligen Ausgaben

Weitere Einsparungen wurden durch erhebliche Einschnitte bei den freiwilligen Leistungen erzielt. In allen kommunalen Bereichen mußten der Bürgerschaft erhebliche Einbußen zugemutet werden. Dies reicht von der Schließung von Bädern und Büchereien über die Reduzierung von Kulturarbeit bis zur Streichung von Vereinszuschüssen.

Trotz erster Erfolge dieses strikten Konsolidierungskurses sehen die Städte und Gemeinden - so Leifert - mit Sorge in die Zukunft. Insbesondere die Steuer-Mindereinnahmen der Kommunen im Zuge der geplanten Unternehmens-Steuerreform ab 2001, die noch nicht exakt zu beziffern seien, erschwerten eine verläßliche Finanzplanung.

Leifert betonte, daß die Städte und Gemeinden in NRW die Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen mittragen würden. Er erteilte aber jeder weiteren Finanzverschiebung von Bund und Ländern zu Lasten der Kommunen eine klare Absage: "Für die im Referentenentwurf zur Unternehmenssteuerreform vorgesehene Erhöhung der von den Kommunen an Bund und Länder zu zahlende Gewerbesteuerumlage besteht keine Berechtigung. Bund und Länder müssen ihre Finanzprobleme selbst lösen - und nicht auf Kosten der Städte und Gemeinden." Im Übrigen sei die geplante Unternehmenssteuerreform nur dann zu akzeptieren, wenn sie mit einem klaren Bekenntnis zur Gewerbesteuer und einer grundlegenden Gemeindefinanzreform einhergehe.

Städte und Gemeinden hätten die Zeichen der Zeit erkannt und seien auf einem schwierigen und unpopulären, aber notwendigen Konsolidierungsweg, unterstrich Leifert: "Erste Erfolge sind erkennbar. Weder Bundes- noch Landespolitik dürfen uns hierbei weitere Steine in den Weg legen."

Az.: G/2

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