Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 385/2010 vom 14.09.2010

Pressemitteilung: Handlungsfähigkeit der Kommunen nachhaltig sichern

Gemeinsame Erklärung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, Minister für Inneres und Kommunales Ralf Jäger, Finanzminister Norbert Walter-Borjans, Oberbürgermeister Peter Jung, Vorsitzender des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Landrat Thomas Kubendorff, Präsident des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer, Präsident des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2010 

Das Land steht an der Seite der Kommunen

1. Die Kommunen befinden sich in der schwersten Haushaltskrise seit Jahrzehnten. Kommunale Handlungsspielräume bestehen kaum noch. Grund dafür sind die seit Jahren stetig steigenden und kommunal finanzierten Aufwendungen für soziale Leistungen und die durch die Finanz- und Wirtschaftskrise wegbrechenden Steuereinnahmen. Mit Sorge sehen daher Landesregierung und kommunale Spitzenverbände die hohen Fehlbeträge in den kommunalen Haushalten in Nordrhein-Westfalen, die sich unter anderem in der Zunahme der Kassenkredite auf rund 20 Mrd. Euro zum 30.06.2010 widerspiegeln.
 

2. Die Landesregierung strebt eine verlässliche Zusammenarbeit mit den Kommunen an. Dazu wird sie die kommunalen Spitzenverbände frühzeitig und umfassend bei allen Angelegenheiten mit Auswirkungen auf die Kommunen beteiligen.

3. Die Landesregierung wird insbesondere — trotz der auch für das Land schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen — an der Seite der Kommunen stehen und mit dem „Aktionsplan Kommunalfinanzen“ für eine spürbare Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung sorgen und die Kommunen wieder handlungsfähig machen.

Der „Aktionsplan Kommunalfinanzen“

4. Als Soforthilfe wird die Landesregierung den Kommunen bereits mit dem Nachtragshaushalt 2010 zusätzlich rund 300 Mio. Euro im Gemeindefinanzierungsgesetz 2010 zur Stärkung ihrer Finanzausstattung zur Verfügung zu stellen. Dazu werden die Kommunen nicht mehr mit jährlich 166,2 Mio. Euro an der Konsolidierung des Landeshaushalts beteiligt, und die Kommunen werden wieder an der Grunderwerbsteuer beteiligt. Darüber hinaus wird das Land die Mittel des Bundes für den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige auch für die Betriebskosten ungeschmälert an die Kommunen weiterleiten.

5. Die Landesregierung wird — erstmals bereits im nächsten Jahr — im Rahmen eines „Stärkungspaktes Stadtfinanzen“ eine Konsolidierungshilfe für besonders belastete Kommunen leisten. Die Ausgestaltung steht im Detail noch nicht fest. Die Landesregierung wird nach der Vorlage des Gutachtens von Prof. Junkernheinrich und Prof. Lenk, die für Anfang November vorgesehen ist, mit den kommunalen Spitzenverbänden darüber in einen intensiven Dialog treten. Einig sind sich Landesregierung und kommunale Spitzenverbände sowohl darüber, dass Maßnahmen zu einer nachhaltigen Entschuldung von Kommunen dringend erforderlich sind, als auch darüber, dass diese Hilfen keine Fehlanreize auslösen sollen und die Empfängerkommunen eigene Konsolidierungspotenziale konsequent ausschöpfen.

6. Der Bund muss sich dauerhaft und angemessen an den auf Bundesrecht beruhenden explodierenden Sozialkosten beteiligen. Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen daher die erklärte Absicht der Landesregierung, auf Bundesebene auf eine dauerhafte und spürbare Entlastung der Kommu­nen im Bereich der sozialen Leistungen hinzuwirken.

7. Für die Leistungen für Unterkunft und Heizung im Bereich des SGB II („Hartz IV“) muss eine höhere und gerechte Beteiligung des Bundes erreicht werden. Im laufenden Verfahren im Vermittlungsausschuss wird die Landesregierung daher einen fairen Berechnungsmaßstab einfordern, der an die tatsächlichen Kosten anknüpft. Daneben muss wirkungsvoll den Kostensteigerungen bei den Leistungen für behinderte Menschen, bei der Grundsicherung im Alter und bei der Hilfe zur Pflege begegnet werden. Hierzu sind die Einführung eines bundesfinanzierten Leistungsrechts für behinderte Menschen erforderlich, eine höhere finanzielle Beteiligung des Bundes bzw. die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und die Inanspruchnahme vorrangiger Sozialsysteme im Bereich der Hilfe zur Pflege.

8. Landesregierung und kommunale Spitzenverbände treten für die Erhaltung der Gewerbesteuer ein. Sie ist die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Gemeinsames Ziel ist es weiter, die Schwankungen des Gewerbesteueraufkommens durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage zu minimieren.

9. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen gegenüber dem Bund darin, eine Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände an der Kostenfolgeabschätzung von Gesetzen zu sichern und die Beteiligungsrechte der kommunalen Spitzenverbände in Gesetzgebungsverfahren zu stärken. Realisiert werden könnte dies z.B. durch ein privilegiertes Anhörungsrecht der kommunalen Spitzenverbände bei Anhörungen im Deutschen Bundestag und die Einführung eines Anhörungsrechtes im Rahmen der Ausschussberatungen im Bundesrat.

10. Im Rahmen der Evaluierung des Solidarpaktes Ost wird die Landesregierung alles tun, damit strukturschwache Regionen auch in den westdeutschen Ländern von diesen Mitteln profitieren können - Solidarleistungen müssen sich nach Bedürftigkeit ausrichten und nicht nach Himmelsrichtungen.

11. Die Landesregierung wird auf Forderungen gegen die Kommunen, die sich aus der Abrechnung der Einheitslasten nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz ergeben, solange verzichten, bis eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen über die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes vorliegt. Bei der Abrechnung der Einheitslasten für das Jahr 2009, die im Jahr 2011 durchgeführt werden soll, sagt die Landesregierung zu, die Forderungen gegen die Kommunen zu stunden, die sich nach vorläufigen Schätzungen auf rund 170 Mio. Euro belaufen.

12. Die Landesregierung sagt zu, dass es eine weitere Verlagerung von Aufgaben auf die kommunale Ebene ohne die Bereitstellung der erforderlichen Mittel nicht geben wird. Gemeinsames Ziel ist es, das Konnexitätsprinzip umgehungssicher auszugestalten.  

Az.: HGF

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