Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 90/2006 vom 24.01.2006

Pressemitteilung: Grundsteuerbescheide für rechtmäßig erklärt

Die 25. Kammer des VG Düsseldorf hat in mehreren Verfahren Klagen gegen die Veranlagung zur Grundsteuer abgewiesen. Diese wurden im Wesentlichen begründet mit einer angeblichen Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer. „Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts bestätigen die Rechtsauffassung des Städte- und Gemeindebundes NRW“, kommentierte Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, heute in Düsseldorf diesen Vorgang.

Das Verwaltungsgericht hat in aller Deutlichkeit ausgeführt, dass das Grundsteuerrecht nicht gegen das Grundgesetz verstoße. Denn bereits das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, dass die Grundsteuer vom Grundgesetz als zulässige Form der Besteuerung anerkannt sei. Ferner habe das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, die Grundsteuer sei eine so genannte Objektsteuer. Dies bedeute, dass das Grundvermögen ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse der Beteiligten steuerlich erfasst wird. Auf die Leistungsfähigkeit oder die Vermögensverhältnisse der Eigentümer komme es demnach nicht an.

Derzeit sehen sich Städte und Gemeinden in NRW sowie die Finanzverwaltung mit einer Vielzahl von Einsprüchen und Widersprüchen gegen die Grundsteuer konfrontiert. Diese werden zumeist standardmäßig mit Hinweis auf einige Musterverfahren eingelegt. „Die klare Festlegung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf macht deutlich, wie gering die Erfolgsaussichten solcher Widersprüche unter Hinweis auf die mögliche Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer sind“, machte Schneider deutlich. Zwar sei die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form durchaus reformbedürftig. Doch die Grundsteuer per se sei als rechtsichere und verlässliche Steuerquelle, die letztlich eine Gegenleistung für die Bereitstellung kommunaler Infrastruktur darstellt, für die Städte und Gemeinden unverzichtbar.

Az.: IV

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