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StGB NRW-Mitteilung 695/2005 vom 08.09.2005

Pressemitteilung: Grundschulbezirke müssen bleiben

„Die vom Land beabsichtigte Abschaffung der Schulbezirke von Grundschulen verhindert eine geordnete Schulentwicklungsplanung und gefährdet kommunale Investitionsentscheidungen“, machte Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, heute in Düsseldorf nach einer Sitzung des StGB NRW-Schulausschusses deutlich. Das Gremium hatte geschlossen und Partei übergreifend für den Erhalt der Schulbezirke votiert.

Mit der Abschaffung der Schulbezirke wäre für die Kommunen als Schulträger nicht mehr planbar, wie stark die einzelne Schule ausgelastet wird. Es könnte vor Ort die Situation entstehen, dass Schulen, die bislang die erforderliche Schülerzahl aufweisen, aufgrund eines vielleicht nur vorübergehenden Schulwahlverhaltens nicht mehr ausgelastet sind. Umgekehrt bestehe die Möglichkeit, dass bestimmte Schulen so stark frequentiert werden, dass die Räume nicht mehr ausreichen.

In der Folge, so Schneider, müsste die betreffende Schule ausgebaut werden, obwohl in der Gemeinde insgesamt ausreichend Schulkapazitäten vorhanden sind. Zudem müssten gerade in vielen Flächengemeinden neue Transportmöglichkeiten zwischen den Ortsteilen geschaffen werden, wenn das Recht auf freie Wahl der Grundschule nicht leer laufen solle. „Hierdurch würden im erheblichem Umfang öffentliche Ressourcen verschleudert“, warnte Schneider.

Daran ändere auch der Umstand nichts, dass ein Wahlverhalten der Eltern nach den Vorstellungen des Landes lediglich „im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten“ der Grundschulen zulässig sein solle. Schneider wies darauf hin, dass nach dem geltenden Schulrecht nicht der Schulträger, sondern die jeweilige Schulleitung die Aufnahme-Entscheidung trifft. Langfristig werde ein solch großer Druck auf die Gemeinden entstehen, dass diese besonders beliebte Schulen ausbauen und weniger beliebte Schulen schließen müssten. Auf den Hinweis des NRW-Schulministeriums, Fahrtkosten zu weiter entfernten Grundschulen müssten von den Eltern übernommen werden, entgegnete Schneider: „Mit jeder Schließung einer wohnortnahen Grundschule lebt die Verpflichtung des Schulträgers wieder auf, die Fahrtkosten für den Besuch der weiter entfernten Schule zu übernehmen.“

Es sei für die Städte und Gemeinden nicht nachvollziehbar, warum das Land diese gravierende Änderung herbeiführen wolle, ohne dass erkennbar wäre, welcher Qualitätsgewinn durch den Wegfall der Schulbezirke entstehe. Dass die Abschaffung der Schulbezirke zu einem größeren Wettbewerb zwischen Schulen und damit zu mehr Qualität führe, sei bisher nicht bewiesen. Die Absicht des Landes, die Rahmenbedingungen für so genannte Problemschulen zu verbessern, sei zu unterstützen, stehe aber in keinem Zusammenhang zur Abschaffung der Schulbezirke.

Bei den Städten und Gemeinden stoße zudem auf Unverständnis, dass die Diskussion um die Aufhebung der Schulbezirke mit Hinweisen des Landesrechnungshofes NRW zur angeblichen Unwirtschaftlichkeit kleiner Schulen unterlegt wird. „Das Land verkennt die Bedeutung von Grundschulen in ländlichen Ortsteilen nicht nur als Bildungseinrichtung, sondern auch als Fokus der sozialen und kulturellen Strukturen einer Gemeinde“, erklärte Schneider.

Az.: IV

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