Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 653/2003 vom 06.08.2003

Pressemitteilung: Gemeindefinanzreform verfehlt Ziel

Die bislang bekannt gewordenen Beschlüsse der Koalitionsrunde zur Reform der Gemeindefinanzen bei Bundeskanzler Schröder sind für die Städte und Gemeinden in NRW „eine bittere Enttäuschung“, kommentierte heute in Düsseldorf der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen, die Berichte aus Hannover. Sollte es bei den Ergebnissen des Spitzengesprächs bleiben, so müsste von einem Scheitern der Reform gesprochen werden.
 
Schäfer wies insbesondere darauf hin, dass die Ankündigungen zur künftigen Ausgestaltung der Gewerbesteuer in krassem Widerspruch zu den bisherigen Ankündigungen des Bundesfinanzministeriums, aber auch der erst wenige Wochen alten Entschließung der Koalitionsfraktionen im Bundestag stünden. Noch im März hatte der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung zum Thema Gemeindefinanzreform ausgeführt, dass im Mittelpunkt eine „erneuerte Gewerbesteuer“ stehen werde, die die Einnahmen verstetigt und den Gemeinden mehr Eigenverantwortung gibt.
 
„Das Gegenteil ist der Fall“, bewertete Schäfer die Ergebnisse der Hannoveraner Gespräche. Die geplante Einbeziehung der Freiberufler reiche nicht aus, um die Gewerbesteuer zu einer verlässlichen und kalkulierbaren Einnahmequelle zu machen. Der Verzicht auf die Berücksichtung gewinnunabhängiger Elemente bei der Bemessungsgrundlage entwerte die Reform erheblich. Wenn jetzt sogar noch die bestehenden stabilisierenden Elemente aus dem Gewerbesteuergesetz gestrichen würden, werde dies zu derzeit nicht bezifferbaren Aufkommensverlusten führen und die Gewerbesteuer noch konjunkturanfälliger machen als bisher. „Im Ergebnis bedeutet dies keine Modernisierung, sondern eine Fortsetzung der Demontage der wichtigsten eigenen Einnahmequelle der Kommunen“, sagte Schäfer.
 
Der Städte- und Gemeindebund zweifelt im Übrigen den Umfang der in Aussicht gestellten Gesamtentlastung an. Die Kommunen sollen aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe eine angebliche Entlastung in Höhe von rd. 2,5 Mrd. Euro erhalten. Davon sollen 1,5 Mrd. Euro für die Verbesserung der Kinderbetreuung zweckgebunden sein (entspricht etwa 300 Mio. Euro für NRW).
 
„Schon an diesem Punkt wird deutlich, dass von einer echten Entlastung nicht die Rede sein kann“, kommentierte Schäfer das Zahlenwerk. Nach Berechnungen des Städte- und Gemeindebundes würden diese Mittel bei weitem nicht die tatsächlich entstehenden Kosten abdecken. Vielmehr ergeben sich für ein Betreuungsangebot im Sinne der Bundesregierung jährliche Betriebskosten in Höhe von 900 Mio. Euro bis zu 1,2 Mrd. Euro. Hinzu kämen einmalige Investitionskosten von bis zu 3,5 Mrd. Euro.
 
Ferner verwies Schäfer auf die Auswirkungen des Vorziehens der letzten Stufe der Steuerreform, welches alleine die Kommunen in NRW mit Einnahmeausfällen von rund einer Mrd. Euro belasten werde.
 
Schäfer appellierte an die Landesregierung, ihre bisherige kommunalfreundliche Haltung fortzusetzen und sich gegen faule Kompromisse zulasten der Städte und Gemeinden einzusetzen.

Az.: IV

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