Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 461/2000 vom 05.09.2000

Pressemitteilung: Entscheidung über Ladenschluss an Kommunen

Der Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt die Überlegungen der Landesregierung, die Entscheidung über die Ladenschlusszeiten an Werktagen in die Hand der Städte und Gemeinden zu legen. "Die Entscheidungsträger vor Ort können am besten abschätzen, mit welchen Ladenschlusszeiten man den örtlichen Gegebenheiten gerecht wird", erklärte der Beigeordnete für Recht und Verfassung des StGB NRW, Hans Gerd von Lennep, heute in Düsseldorf. Die Übertragung der Entscheidungszuständigkeit stärke die kommunale Selbstverwaltung.

Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW hatte sich bereits im September 1999 mit einer Reform des Ladenschlussgesetzes befasst. Angesichts geänderter Lebens- und Freizeitgewohnheiten großer Teile der Bevölkerung sei eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten sinnvoll, so die einhellige Meinung des Gremiums.

Eine generelle Öffnung der Geschäfte an Sonntagen lehnt der StGB NRW jedoch ab. Eine Neuregelung der Ladenöffnungszeiten an Sonntagen bedürfe einer gerechten Abwägung zwischen Freizeitbedürfnissen, den Belangen der Tourismuszentren und den nach wie vor vorhandenen Strukturen der Sonntagskultur, so von Lennep. Der Städte- und Gemeindebund NRW ist der Ansicht, dass die geltende Rechtslage, nach der jede Kommune selbst über vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr entscheiden kann, diesen Bedürfnissen gerecht wird. Eine Änderung sei daher nicht nötig.

Az.: G/2

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