Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 393/1998 vom 20.07.1998

Pressemitteilung: Einheitsgebühr sichert sozialverträgliche Abfallgebühren

Die Abrechnung einer Einheitsgebühr für verschiedene Abfallentsorgungsteilleistungen (z.B. für die Entsorgung von Restmüll, Sperrmüll, Altpapier, schadstoffhaltigen Abfällen, Bioabfällen, Alt-Kühlschränken usw.) über das Restmüllgefäß sichert sozialverträgliche Abfallgebühren und eine umweltverträgliche Abfallentsorgung, so die zuständigen Umwelt-Beigeordneten Dr. Hans-Ulrich Schwarzmann (NWStGB) und Dr. Alexander Schink (Landkreistag NW). Es kann nicht im Interesse der gebührenzahlenden Bürger sein, wenn künftig für die Entsorgung einer einzelnen Batterie über die Sammlung schadstoffhaltiger Abfälle bzw. für die Entsorgung einer Sofa-Garnitur über die Sperrmüllentsorgung eine Einzelgebühr gezahlt werden muß. Eine solche Abrechnungsmethode verursacht nicht nur enorme Personal- und Verwaltungskosten zu Lasten der gebührenzahlenden Bürger, sondern wird zwangsläufig wieder zu vermehrten wilden Müllablagerungen führen. Die Erfahrungspraxis der Städte und Gemeinde in den letzten 30 Jahren zeigt, daß Sondergebühren etwa für die Entsorgung von Sperrmüll regelmäßig zur verbotswidrigen Abfallentsorgung führen, weil einzelne Abfallbesitzer (leider) versuchen, ihre Abfälle "kostengünstiger" z.B. im Wald loszuwerden.

Die Erhebung einer Einheitsgebühr für die gesamte Abfallentsorgung ist nach der Rechtsprechung zulässig, weil beispielsweise jeder einmal die Sperrmüllentsorgung in Anspruch nimmt. Die gebührenzahlenden Bürger sind hier in eine Solidargemeinschaft eingebunden, die aufwendige Einzelabrechnungen vermeidet, weil diese sich wieder negativ auf die Kosten der Abfallentsorgung auswirken. Diese Solidargemeinschaft muß grundsätzlich auch für die Bioabfallerfassung und –verwertung gelten. Die in der Presse hierzu vom Bund der Steuerzahler NRW e.V. erhobenen Forderungen führen zu einer unerwünschten sozialen Schieflage, weil dann nur diejenigen Abfallgebührenzahler für die Bioabfallerfassung und –verwertung zahlen, die sich Grundstücke mit einem eigenen Garten zur Eigenkompostierung nicht leisten können. Außerdem kann von einer "Gebühr ohne Gegenleistung" nicht die Rede sein, so Schwarzmann und Schink. Die

Erfahrungspraxis zeigt nämlich, daß eine ordnungsgemäße und schadlose Eigenkompostierung sämtlicher auf einem Grundstück anfallenden Bioabfälle ohne Geruchsbelästigungen für die Nachbarschaft und ohne Vermehrung von Siedlungsungeziefer regel-

mäßig nur unter gleichzeitiger Nutzung einer Biotonne sichergestellt werden kann. Problematische Bioabfälle, wie z.B. ungekochte/ gekochte Speisereste tierischer Herkunft, gehören bereits aus hygienischen Gründen nicht auf den Komposthaufen. Außerdem kann es nicht das Ziel sein, die Privatgärten mit Übermengen an Komposten zu überdüngen. Auch für Übermengen an Rasenschnitt ist regelmäßig eine Biotonne erforderlich, weil sie die Eigenkompostierung behindern.

Schwarzmann und Schink bedauerten, daß die Diskussion über die Höhe der Abfallgebühren immer noch mit wenig Sachlichkeit geführt wird. Zwar sei es zutreffend, daß die Abfallgebühren in den vergangenen Jahren angestiegen seien. Dieser Anstieg ist aber vorrangig auf die schärferen Vorgaben im Hinblick auf eine umweltverträgliche Abfallentsorgung zurückzuführen. Ein Beispiel ist die Technische Anleitung Siedlungsabfall. Diese gibt eigentlich schon ab dem 1.6.1993 vor, daß Abfälle nicht mehr unbehandelt auf Deponien abgelagert werden dürfen, sondern vorher in Müllverbrennungsanlagen vorzubehandeln sind.

Abfallentsorgung – so Schwarzmann und Schink – bleibt Umweltschutz zum Wohl der nachfolgenden Generationen. Diesen Umweltschutz wird es auch bei sinkenden Abfallmengen nicht zum Nulltarif geben können. Schließlich werden Abfälle nicht mehr in Löcher verfüllt oder auf Wiesen verbrannt. Vielmehr sorgten kostenintensive Filteranlagen in Müllverbrennungsanlagen für saubere Abluft und Sickerwasser-Erfassungs-anlagen auf Deponien dienten dem Grundwasserschutz. Jeder Bürger müsse seine jährliche Abfallgebühr eigentlich durch 365 Tage teilen, weil jeden Tag Müll produziert wird. Der Tagespreis für die kommunale Abfallentsorgung sei vielerorts aber auch heute nicht höher als der Kaufpreis für 2 Körnerbrötchen im Bäckerladen. Jeder Bürger müsse eigentlich bereit sein, diesen Tagespreis für eine intakte Umwelt der Kinder zu investieren.

Az.: G2

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search