Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 745/2000 vom 20.12.2000

Pressemitteilung: Dezentralisierung des Maßregelvollzugs unabdingbar

Das Gesamtkonzept "Maßregelvollzug" von NRW-Gesundheitsministerin Birgit Fischer entspricht in vollem Umfang den Erwartungen der kreisangehörigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen. "Damit wird endlich die im Grundsatz seit langem anerkannte Strategie der Dezentralisierung von Einrichtungen und Plätzen des Maßregelvollzugs in die Praxis umgesetzt", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Friedrich Wilhelm Heinrichs, heute in Düsseldorf.

Entsprechende Forderungen hat der Verband bereits im September 1998 erhoben. Seit Jahren - so Heinrichs - bestehe ein breiter fachlicher Konsens, dass eine Einrichtung des Maßregelvollzugs eine Größe von 100 Plätzen nicht überschreiten sollte. Nur eine solche Größenordnung biete Gewähr für einen überschaubaren Verantwortungsbereich, der die äußere wie auch die innere Sicherheit im gewünschten Maße gewährleisten kann.

"Mit den geplanten 470 neuen Plätzen an sechs großstädtischen Standorten werden die Ballungszentren keineswegs überfordert", betonte Heinrichs. Er wies darauf hin, dass derzeit bereits 1.147 Plätze für Patienten des Maßregelvollzugs in den kreisangehörigen Kommunen Bedburg-Hau, Düren, Langenfeld, Lippstadt, Marsberg, Stemwede und Viersen bestünden. Die neuen Standorte führten zu größerer regionaler Verteilungsgerechtigkeit und zu einer besseren Versorgung der Ballungszentren. Vor allem machten sie eine sicherere und patientengerechte Unterbringung und Behandlung möglich, wie sie mit dem novellierten Maßregelvollzugsgesetz angestrebt wird.

An die Ministerin für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit appellierte Heinrichs, die zugesagten Maßnahmen zur Modernisierung und Optimierung der bestehenden Standorte zügig umzusetzen sowie die Informations- und Aufklärungsarbeit zum Maßregelvollzug landesweit - nicht nur in den Standortortgemeinden Forensischer Kliniken - zu verstärken. Nur damit lasse sich in der Bevölkerung eine breite Akzeptanz für freiheitsentziehende Maßregeln erreichen.

Az.: G/2

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