Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 705/2008 vom 12.11.2008

Pressemitteilung: Bundesmittel für Kinderbetreuung eins zu eins an Kommunen geben

Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen, dass die NRW-Landesregierung und die Regierungsfraktionen angekündigt haben, die zusätzlichen 11.000 Betreuungsplätze für unter Dreijährige im Haushaltsjahr 2009 entgegen der ursprünglichen Planung doch nicht auf eine 25-Stunden-Betreuungszeit zu begrenzen. „Die ersten Erfahrungen mit dem Kinderbildungsgesetz haben gezeigt, dass viele Eltern, die berufstätig sind, nach Geburt des Kindes wieder frühzeitig in den Beruf zurück wollen. Ein Betreuungsplatz mit 25 Wochenstunden würde diesem Bedürfnis nicht gerecht. Deshalb ist es gut, dass die Landesregierung statt einer festen Zeitvorgabe nun die örtliche Jugendhilfeplanung und den dabei festgestellten Betreuungsbedarf der Eltern zum Maßstab machen will. Wer einen 25-Stunden-Platz braucht, muss ihn bekommen. Wer mit 25 Stunden nicht auskommt, muss auch mehr Betreuungszeit buchen können,“ erklärten heute der Vorsitzende des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Oberbürgermeister Norbert Bude aus Mönchengladbach, der Präsident des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, Landrat Thomas Kubendorff aus dem Kreis Steinfurt, sowie der Präsident des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Bürgermeister Roland Schäfer aus Bergkamen.

Deutliche Kritik übten die kommunalen Spitzenverbände dagegen am Umgang des Landes mit den Bundesmitteln für den U 3-Ausbau. Nachdem der Bundesrat einen deutlichen Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige bis hin zum Rechts€anspruch beschlossen hat, forderten sie die Landesregierung auf, die Betriebskosten€beteiligung des Bundes für neue Kinderbetreuungsplätze in voller Höhe an die Kommu€nen weiterzugeben und nicht alleine zugunsten des Landes im Landeshaushalt versickern zu lassen. Darüber hinaus appellierten die kommunalen Spitzenverbände an das Land, sich noch stärker als bisher an den Investitionskosten für den Ausbau der Kinderbetreuung zu beteiligen.

„Mit seinem Kinderbildungsgesetz hat das Land einen Anfang für eine aktive Förderung des Ausbaus der Kinderbetreuung gemacht. Dieser Weg muss jetzt konsequent fortgesetzt werden. Denn die Länder und damit auch NRW stehen nach dem Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes des Bundes in der Pflicht, die zusätzlichen finanziellen Belastungen ihrer Kommunen auszugleichen“, unter€strichen die Vorsitzenden beziehungsweise Präsidenten der kommunalen Spitzen€verbände. „Nur mit erheblich höheren Mitteln des Landes ist das ehrgeizige Ziel des Bundesgesetzes zu erreichen, bis zum Jahr 2013 die fehlenden Plätze für einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem ersten Lebensjahr zur Verfügung zu stellen.“

Zudem müssten die 22 Millionen Euro, mit denen sich der Bund für das Jahr 2009 an den Betriebskosten der U 3-Betreuung beteiligt, vollständig an die Kommunen fließen. So war es auf dem Krippengipfel 2007 zwischen Bund und Ländern vereinbart worden. Wenn das Land wie geplant das Geld nur über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) zur Verfügung stelle, kämen nur fünf Millionen Euro davon bei den Kommunen an – und das frühestens 2010. Das Geld fehle dann für den Betrieb der Kindergärten und in der Tagespflege.

Nachbesserungsbedarf sehen die Kommunen auch bei der Investitionsförderung. Hier erhalte das Land NRW aus dem Investitionsprogramm der Bundesregierung knapp 83 Millionen Euro, die an die Kommunen für neue Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren weitergeleitet werden. Das Land will sich für 2009 nur mit fünf Millionen an den Investitionen beteiligen. „Die Kommunen setzen viel Geld ein, um neue Betreu€ungsplätze zu schaffen und bauen das Angebot kontinuierlich aus. Wenn die Landesregierung es ernst meint und zum familienfreundlichsten Bundesland werden will, dann muss das Land seine Investitionen aufstocken. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass es für 2009 mehr Zuschussanträge gibt, als Geld zur Verfügung steht“, erklärten Bude, Kubendorff und Schäfer.

Az.: III

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