Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 567/2015 vom 02.09.2015

Pressemitteilung: Breitbandförderung zügig beschließen

Das Rekordergebnis bei der Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen führt dazu, dass der Bund nach aktuellen Presseerklärungen von Infrastruktur-Minister Dobrindt insgesamt 2,7 Milliarden Euro für schnelles Internet ausgeben wird. Ein Teil davon wird direkt an die Länder gehen, sodass NRW 132 Millionen Euro für den Breitbandausbau einsetzen kann. "Das wissen wir schon seit Anfang Juni," sagte heute der Vorsitzende des StGB-NRW-Ausschusses für Strukturpolitik und Verkehr, Hans-Gerd Rötters, in Jüchen. "Wir brauchen jetzt keine weiteren Eckpunktepapiere und Ankündigungen des Bundes, sondern ein einheitliches maßgeschneidertes Förderprogramm von Bund und Ländern.“ Dabei müssten die Förderrichtlinien auf die durchgehende Verlegung von Glasfaserkabeln bis zum Endkunden ausgerichtet sein. Denn Glasfaserleitungen seien die Technologie der Zukunft, da sie erheblich höhere Übertragungsgeschwindigkeiten als Kupferleitungen ermöglichen. Auch das Land müsse neben den Versteigerungserlösen endlich nennenswertes eigenes Geld für den Breitbandausbau in die Hand nehmen.

In seiner Herbstsitzung machte der Ausschuss deutlich, sowohl der Bund als auch das Land müssten jetzt rasch rechtliche Rahmenbedingungen für die Breitbandförderung schaffen und den Ersteigerungserlös eins zu eins in den Ausbau von schnellem Internet investieren. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der NRW-Kommunen hänge entscheidend vom schnellen Ausbau der Breitbandtechnologie ab. Insbesondere der ländliche Raum sei unterversorgt und die digitale Kluft zwischen Ballungsgebieten und dem ländlichen Bereich vergrößere sich ständig. So seien im Moment nur rund zehn Prozent der 3.000 Gewerbegebiete in NRW mit schnellen Internet-Leitungen ausgestattet.

"Die Menschen und die Wirtschaft in den bislang nur unzureichend versorgten Regionen sind dringend auf diese Technologie angewiesen. Neue Wege in der Gesundheitsversorgung über Telemedizin, die digitale Verwaltung oder das virtuelle Rathaus sind ohne Breitband nicht möglich. Gerade in Zeiten des demografischen Wandels brauchen wir aber diese Innovationen, um Städte und Gemeinden für die Zukunft gut aufzustellen," so Rötters.

Außerdem forderte der Ausschuss den umgehenden Aufbau einer kompetenten und koordinierten Beratungsinfrastruktur auf der überörtlichen Ebene durch BreitbandConsulting.NRW, Breitbandbeauftragte auf der Kreisebene und den Förderreferaten der Bezirksregierungen, damit die Förderanträge der Städte und Gemeinden schnell und unbürokratisch bearbeitet werden und die Kommunen bei der Umsetzung etwa von Betreiber- und Finanzierungsmodellen - beispielsweise Genossenschaftslösungen - unterstützt werden. Wichtig sei auch die stärkere Verpflichtung der Unternehmen auf Mitnutzung vorhandener Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen sowie Leerrohre, um Tiefbauarbeiten im Straßenraum weitestgehend zu vermeiden.

Eine weitere Forderung des StGB NRW betrifft die umgehende Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Bereitstellung freier und kostenloser WLAN-Zugänge in öffentlichen Bereichen wie Fußgängerzonen, Gewerbegebieten und öffentlichen Gebäuden durch rechtssichere und bürgerfreundliche Regelung der Störerhaftung und der wettbewerbsrechtlichen Fragen für Kommunen.

"Und nicht zuletzt muss die Teilnahme an den Förderprogrammen auch für Kommunen in schwieriger Haushaltslage möglich sein", meinte Rötters abschließend, "denn gerade sie dürften von der Teilhabe an wirtschaftlichen Entwicklungen, die auf schnelles Internet angewiesen sind, nicht noch weiter abgekoppelt werden".

Az.: III

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