Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 499/2004 vom 23.06.2004

Pressemitteilung: Blockade bei Hartz IV jetzt überwinden

Die Arbeit Suchenden brauchen neue Perspektiven, und die Kommunen brauchen endlich Planungs- und Finanzierungssicherheit. Dies forderte das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen heute in Düsseldorf. „Für die verfahrene Situation bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe muss endlich eine Lösung gefunden werden“, erklärte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, Bergkamens Bürgermeister Roland Schäfer .

„Der Vermittlungsausschuss hat im Dezember 2003 mit dem Nebeneinander verschiedener Modelle zur Aufgabenträgerschaft für die neue Grundsicherung und durch Verwendung überholter Daten den Bundesgesetzgeber und die Kooperationspartner vor Ort in ernsthafte Umsetzungsschwierigkeiten gebracht“, führte Schäfer aus. Nun müsse dieses Gremium am 30. Juni - rechtzeitig vor der Sommerpause von Bundestag und Bundsrat - den Weg für eine deutliche Korrektur der Finanzierungsregelungen und die gesetzliche Regelung der Option kommunaler Aufgabenträgerschaft frei machen. Sonst komme eine Umsetzung des Sozialgesetzbuches II zum 01.01.2005 nicht in Betracht.

Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW bekräftigte seine Forderung an den Bund, die Kommunen - wie im Zuge der Reform zugesagt - um 2,5 Mrd. Euro jährlich zu entlasten. Diese Bereitschaft sei anhand des jüngsten Kompromissvorschlages von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement zwar erkennbar, die Höhe sei aber noch nicht ausreichend, sagte Schäfer. Der StGB NRW sehe die Lösung der Finanzierungs-Problematik in einer durchgreifenden Änderung der wohngeldbezogenen Regelungen von Hartz IV und einer Neuregelung bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die Unterkunftsleistungen.

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden hielten die jüngst in die Verhandlungen eingebrachte quotale Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten grundsätzlich für einen gangbaren Weg, wenn gleichzeitig verbleibende finanzielle Risiken für die Kommunen über eine Revisionsklausel eingegrenzt würden. „Wir brauchen eine ’wasserdichte’ Revisionsklausel, die mögliche Fallzahlen-Steigerungen zu Lasten der Kommunen auffängt und den kommunalen Aufgabenträgern einen gesicherten Anspruch auf Ausgleichszahlungen bis zum zugesagten Entlastungsvolumen einräumt“, erläuterte Schäfer die Position des kommunalen Spitzenverbandes.

Nachdrücklich setzt sich der Städte- und Gemeindebund NRW für ein kommunalfreundliches Optionsgesetz ein, das den für eine umfassende Aufgabenträgerschaft optierenden Kreisen und kreisfreien Städten - neben einer möglichst verfassungsrechtlich abgesicherten Kostenerstattung - auch angemessene Gestaltungsrechte einräumt. Seit Beginn der Reformdiskussion vertreten die Städte und Gemeinden dezidiert die Auffassung, dass die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen eine nationale und keine kommunale Aufgabe ist. Nachdem der Bundesgesetzgeber aber den fairen Wettbewerb von Options- und Arbeitsgemeinschaftsmodell beschlossen hat, sollen jetzt die Regionen in eigener Verantwortung unter Einbeziehung der kreisangehörigen Kommunen über das auf ihre Situation passende Modell entscheiden können.

Az.: III

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