Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 285/2012 vom 08.05.2012

Pressemitteilung: Beteiligung an Einheitslasten neu zu regeln

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute in Münster das Einheitslastenabrechnungsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Dieses Gesetz regelt die Beteiligung der NRW-Kommunen an den Kosten des Landes aus der Deutschen Einheit. Für den Zeitraum ab 2007 hatte das Land eine neue, für die Kommunen deutlich ungünstigere Abrechnungsmethode eingeführt, durch die den NRW-Kommunen bis zum Auslaufen des Solidarpakts rund 2 Milliarden Euro zusätzlich entzogen worden wären.

„Das klare Votum der Verfassungsrichter ist ein großer Erfolg und gutes Zeichen für alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen“, so die Hauptgeschäftsführer von Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW, Dr. Stephan Articus, Dr. Martin Klein und Dr. Bernd-Jürgen Schneider. „Das Gericht hat letztlich die Argumentation der kommunalen Familie bestätigt, dass das 2010 geschaffene Einheitslastenabrechnungsgesetz des Landes den Vorgaben des Bundesrechts widerspricht und die Kommunen in ihren Rechten verletzt.“ Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände wird das Urteil positive Wirkungen nicht nur für die 91 Beschwerde führenden, sondern für alle NRW-Kommunen haben.

„Die Kommunen haben nun schon zweimal gerichtlich Versuche des Landes vereitelt, die Abrechnung der Einheitslasten einseitig zu seinen Gunsten zu gestalten: Das sollte auch für das Land ein klares Zeichen sein“, so die drei Hauptgeschäftsführer. Auch wenn die schriftliche Begründung des Urteils abgewartet werden müsse, sehen die Spitzenverbände grundlegenden Korrekturbedarf: „Wir warnen vor dem Versuch, dieses gescheiterte Gesetz mit ein paar kleineren Reparaturen retten zu wollen, und damit schlimmstenfalls ein drittes Verfahren zu riskieren“, so Articus, Klein und Schneider. „Die nordrhein-westfälischen Städte, Kreise und Gemeinden brauchen nun rasch eine faire, gerechte und planungssichere Abrechnung ihrer Einheitslasten, deren Verfassungsmäßigkeit außer Zweifel steht.“

Ein solcher Weg wäre die Rückkehr zu dem bis 2006 praktizierten Verfahren. „Hierzu sind wir gesprächsbereit“, so die Hauptgeschäftsführer. Nach diesem Verfahren seien ausschießlich die tatsächlichen Zahllasten des Landes im Länderfinanzausgleich mit den Kommunen abgerechnet worden und nicht — wie mit dem nun gescheiterten Einheitslastenabrechnungsgesetz — auch fiktive Belastungen, die nicht auf handfesten Daten, sondern schlicht auf Mutmaßungen fußen.

Az.: IV

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