Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 348/2004 vom 01.04.2004

Pressemitteilung: Abgabe schafft keine Ausbildungsplätze

Entschieden wendet sich der Städte- und Gemeindebund NRW gegen eine Ausbildungsplatzabgabe, wie sie derzeit von der Bundesregierung für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen geplant ist. „Ein solches Instrument ist nicht geeignet, Ausbildung zu fördern, sondern bewirkt das Gegenteil“, warnte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
 
Bereits heute bildeten Städte und Gemeinden in ihrer Kernverwaltung sowie in ihren Tochtergesellschaften in vielen Berufen aus, oft sogar über den eigenen Bedarf hinaus. Im Durchschnitt sämtlicher Kommunen in NRW liegt die Quote bei 4,2 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Dass der angepeilte Wert von sieben Prozent nicht überall erreicht werde, stehe jedoch nicht in der Verantwortung der Kommunen.
 
Das Ziel des „Gesetzes zur Sicherung und Förderung des Fachkräftenachwuchses und der Berufsausbildungschancen der jungen Generation“, Fachkräfte-Nachwuchs zu fördern und die Berufsausbildungs-Chancen der jungen Generation zu sichern, werde von den Städten und Kommunen vorbehaltlos unterstützt, bekräftigte Schneider. Jedoch verursache eine qualifizierte Ausbildung stets auch Kosten. Hier befänden sich die Städte und Gemeinden angesichts der allgemeinen Finanznot immer mehr in einer Zwickmühle.
 
Durch die Ausbildungsplatzabgabe würden sich gegenseitig ausschließende Anforderungen an die Kommunen herangetragen, monierte Schneider. Einerseits sollen sie Personal abbauen, um Kosten zu sparen und die Bürger und Bürgerinnen nicht über Gebühr mit Steuern und Abgaben zu belasten. Tatsächlich hat der Personalbestand der Kommunen in NRW seit 1992 um zehn bis 20 Prozent abgenommen. Andererseits sollen sie die Ausbildung erheblich ausweiten, ohne den Auszubildenden eine Beschäftigungs-Perspektive bieten zu können.
 
Für die rund 140 NRW-Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept oder in der vorläufigen Haushaltsführung sei der Widerspruch total. Nach § 81 der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen dürfen solche Kommunen nur Ausgaben tätigen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet sind. Eine solche Rechtspflicht zur Ausbildung - so Schneider - sei als Folge der geplanten Ausbildungsplatzabgabe aber nicht zu erkennen. Völlig unklar sei zudem, wie die Kommunalaufsicht sich verhalten werde, wenn - zur Sparsamkeit verpflichtete - Kommunen in der Haushaltssicherung mehr Auszubildende einstellen, um die Abgabe zu vermeiden. „Hier wird wieder ein bürokratisches Monstrum gezimmert, das allen nur Schaden bringt“, machte Schneider deutlich.
 
Eine Ausbildungsplatzabgabe auch für Städte und Gemeinden wäre in mehrfacher Hinsicht ungerecht. Denn die Kommunen trügen bereits heute durch Bereitstellung der Berufsschulen einen erheblichen Teil der Kosten für die Berufsausbildung der Privatwirtschaft. Zudem engagierten sie sich finanziell in Beschäftigungs-Gesellschaften, um Personen mit schwieriger Erwerbs-Biografie in den Arbeitsmarkt zurückzuführen. „Diese Vorleistungen müssen berücksichtigt werden“, forderte Schneider.
 
Eine weitere Ungerechtigkeit liege auch darin, dass bei der Ausbildungsplatzabgabe die Beamten nicht berücksichtigt seien. Bund und Länder, deren Personal zu einem Großteil aus Beamten besteht, kämen dann glimpflich davon, während die Kommunen mit einem geringen Anteil an Beamten die volle Last der Ausbildungsplatzabgabe zu tragen hätten. „Hier halten sich Bund und Länder wieder einmal auf Kosten der Städte und Gemeinden schadlos“, rügte Schneider.

Az.: III

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