Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 181/2010 vom 22.04.2010

Preis für Projekte von Künstlern mit Kindern und Jugendlichen

Die Staatskanzlei NRW hat auf den Preis „Kultur prägt! Künstlerinnen und Künstler begegnen Kindern und Jugendlichen“ hingewiesen. Mit dem Preis sollen in diesem Jahr herausragende innovative Projekte von Künstlern mit Kindern und Jugendlichen ausgezeichnet werden. Für die Auszeichnung stehen insgesamt 40.000 Euro zur Verfügung. Wie viele Projekte in welcher Höhe prämiert werden, entscheide eine unabhängige Jury.

Ziel des Wettbewerbes sei, hervorragende Projekte, die Künstlerinnen und Künstler in Bildungs- und Kultureinrichtungen des Landes mit Kindern und Jugendlichen — auch im Rahmen des Landesprogramms Kultur und Schule — durchgeführt hätten, durch das Preisgeld zu unterstützen. Gleichzeitig wolle die Landesregierung durch die Preisverleihung Modellprojekte bekannt machen und zur Nachahmung anregen. Orte dieser Begegnung könnten sowohl Schulen als auch außerschulische Lernorte sein wie Theater, Literaturhaus, Bibliothek, soziokulturelles Zentrum, Filmhaus oder Oper. Schulen und Kindertagesstätten, die in ihrem Arbeitsprogramm einen Schwerpunkt „Kulturelle Bildung“ verankert haben, sollen nach Mitteilung der Staatskanzlei NRW durch die Auszeichnung darin bestärkt werden. Mit dem Landesprogramm Kultur und Schule werde seit dem Schuljahr 2006/2007 die Zusammenarbeit von Künstlerinnen und Künstlern mit Kindern und Jugendlichen an nordrhein-westfälischen Schulen gefördert.

Alle Künstlerinnen und Künstler, Schulen und Kindertagesstätten, die im Schuljahr 2009/2010 ein künstlerisch-kulturelles Projekt mit Kindern und Jugendlichen durchgeführt hätten, seien zur Teilnahme aufgerufen. In der Regel soll das Alter der jungen Menschen 21 Jahre nicht überschreiten. Bewerben könnten sich
- Schulen aller Schulformen mit einem Kulturprofil,
- Kindertageseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen mit einem kulturellen Arbeitsschwerpunkt,
- Künstlerinnen und Künstler, die im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen ein künstlerisch-kulturelles Projekt durchgeführt hätten.

Grundlage für die Bewerbung sei eine aussagefähige Dokumentation des durchgeführten Projektes und ein vollständig ausgefülltes Projektdatenblatt. Alle Aktivitäten müssten nachvollziehbar prozess- und ergebnisorientiert dokumentiert sein in einer Bewerbungsmappe mit folgenden Angaben:

- Projektdatenblatt: Kultur prägt!, (Download: www.kultur.nrw.de)
- Projektbeschreibung, Produkt, Präsentation,
- Dokumentationsmaterial (CD-Rom, DVD, Fotos, Presseartikel etc.).

Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2010. Die Bewerbungsunterlagen sind zu richten an die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen — Kulturabteilung — Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf.

Az.: IV/2 400

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