Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 639/2015 vom 02.10.2015

Praxisleitfaden zur IT-Sicherheit bei Energienetzbetreibern

Der Digitalverband Bitkom und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) haben einen Praxisleitfaden für IT-Expert/innen von Energienetzbetreibern herausgebracht. Hintergrund sind die neuen IT-Sicherheitsstandards der Bundesnetzagentur für die 900 Betreiber von Stromnetzen und den 700 deutschen Gasnetzen. Netzleitsysteme sind kritische Infrastrukturen, die besonders gut gegen Ausfall und Angriffe gesichert werden müssen.

Die Bundesnetzagentur verpflichtet daher die Netzbetreiber, einen IT-Sicherheitskatalog umzusetzen. Dieser sieht die Einführung eines zertifizierten Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) bis Anfang 2018 vor. Der Leitfaden von Bitkom und VKU liefert konkrete Handlungsempfehlungen zum ISMS-Aufbau. Dazu gehören die juristischen Grundlagen, Hinweise zur Bestimmung des Anwendungsbereichs, Richtwerte für Zeit und Aufwand des Zertifizierungsverfahrens, die Überführung bestehender IT-Sicherheitssysteme in die neue Systematik, effiziente Kooperationsmodelle für Stadtwerke und Praxisratschläge zur technischen Umsetzung.

Die ersten Vorschriften - konkret die Benennung einer Ansprechperson für IT-Sicherheit - sind bis Ende November 2015 umzusetzen. Für den Aufbau eines ISMS bleibt den Netzbetreibern immerhin bis Anfang 2018 Zeit. Der Leitfaden ist auf der Internetseite des VKU abzurufen.

Az.: 17.0.6.4.1

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