Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 554/2007 vom 08.08.2007

Praxis der kommunalen Parkraumbewirtschaftung

Ziel einer aktuellen Forschungsarbeit der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) war es, die Veränderungen der kommunalen Bewirtschaftungsprinzipien und deren Instrumente nach Änderung des Rechtsrahmens (35. Änd VStVR 2001) aufzuzeigen und Handlungsempfehlungen für die kommunale Praxis abzuleiten.
Kommunale Parkraumbewirtschaftung hat die Aufgabe, Angebot und Nachfrage von Parkraum im Sinne von Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Verträglichkeit zu steuern. Parkraumbewirtschaftung ist neben Angebotssteuerung, Parkraumangebot, Informations- und Leitsystemen ein Baustein des gesamten Parkraummanagements und bezieht sich ausschließlich auf den öffentlichen Straßenraum.
Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass mit einem flächenhaften Ansatz von Parkraumbewirtschaftung zum Beispiel Parksuchverkehr reduziert und Einfluss auf die Verkehrsmittelwahl insbesondere von Innenstadtpendlern genommen werden kann.
Ergebnisse:
Die Verteilung der Parkdauern weist weitgehend unabhängig von den jeweils festgelegten Einzelregelungen vergleichbare Werte auf. Sowohl die Regelkonformität des Parkverhaltens als auch die Einnahmesituation durch Parkgebühren werden durch kurze Mindestparkdauern und kurze Bezahltakte positiv beeinflusst. Eine Erhöhung von Parkgebühren kann zu einer Verringerung der Akzeptanz führen. Die mit gebührenfreiem Parken an Parkscheinautomaten verbundenen Ziele, wie Förderung regelkonformen Parkverhaltens, werden nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht erreicht. Auch der Einfluss eines Parkzeitbonus auf das Parkverhalten ist gering. Eine Umwandlung der Bewirtschaftungsform mit Bewohnerparken vom Trennungsprinzip in das Mischungsprinzip bewirkt in der Regel eine höhere Auslastung aufgrund zusätzlicher Parkraumnachfragen durch Nicht-Bewohner.
Die im Rahmen des Forschungsprojektes gewonnenen Erkenntnisse stellen eine wesentliche inhaltliche Ergänzung zu den "Empfehlungen für die Anlagen des ruhenden Verkehrs" (EAR 05) dar. Der Bericht gibt darüber hinaus Empfehlungen zu aktuellen Instrumenten der Parkraumbewirtschaftung, wie Regelungen zur Höchstparkdauer, zeitliche Staffelung von Parkgebühren, Mindestparkgebühren und Parkzeitbonus, gebührenfreies Parken an Parkscheinautomaten sowie den Einsatz technischer Neuerungen und alternative Verfahren zur Bezahlung von Parkgebühren und zum Bewohnerparken.

Die Untersuchung ist unter folgender Adresse abrufbar: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Postfach 100150, 51401 Bergisch Gladbach, Tel.: 02204/43-327, Fax: 02204/43-694, E-Mail: info@bast.de.#

Az.: III/1 151-24

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