Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 661/2000 vom 20.11.2000

Praxis der Hilfe zur Arbeit

Das Bundesarbeitsministerium hat vor wenigen Tagen unter der Rubrik "Praxis der Hilfe zur Arbeit - Kommunale Beschäftigungsförderung" das mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene erarbeitete Informationsangebot zur kommunalen Beschäftigungsförderung auf der Homepage des BMA im Internet eingestellt. In alphabetischer Reihenfolge sind dort nun Berichte und Bilanzen von Kommunen abrufbar, die sich im Bereich der Hilfe zur Arbeit engagieren und ihre jeweiligen Maßnahmen sowie deren Umsetzungsergebnisse auf der Grundlage eines vom BMA erstellten Fragebogens darstellen.

Zu dem neuen Internetangebot gelangt man, indem man unter www.bma.bund.de das allgemeine Internetangebot des BMA einsieht und über den Pfad bzw. das Logo "Soziale Sicherheit" sowie das Thema "Sozialhilfe" das neue Angebot" Praxis der Hilfe zur Arbeit - Kommunale Beschäftigungsförderung" aufruft.

Die bisher in das Internetangebot eingestellten Beiträge sind ein Beleg dafür, mit welch großer Kreativität, Flexibilität und Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit nicht nur in großen Kommunen erfolgreich durchgeführt werden. Das Internetangebot erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr sollen hierdurch Anregungen und Ideen vermittelt sowie zum Erfahrungsaustausch der Kommunen untereinander beigetragen werden. Zugleich sollen auch solche Kommunen zur Anwendung von Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit motiviert werden, die bislang auf diesem Gebiet eher zurückhaltend agiert haben.

Az.: III 807

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