Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 450/2023 vom 18.07.2023

Prämienmodell zur Förderung von Energy Sharing

Das Bündnis Bürgerenergie, der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband und der Bundesverband Erneuerbare Energie haben einen Vorschlag für ein Energy-Sharing-Modell erarbeitet, nach dem Bürgerenergiegesellschaften für den gemeinsam und zeitgleich verbrauchten Stromanteil (Energy Sharing Anteil) eine Prämie erhalten. Eine Studie im Auftrag des Bündnis Bürgerenergie ermittelte nun eine adäquate Höhe dieser Prämien für Wind- und Solaranlagen.

Ziel des Modells Energy Sharing ist es, Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, indem ihnen ermöglicht wird, den Strom ihrer EE-Anlagen gemeinsam vergünstigt zu nutzen. Dadurch wird die Entlastung von teilnehmenden Haushalten und Kommunen mit der unmittelbaren Teilhabe an der Energiewende verknüpft, wodurch die Akzeptanz und die Identifikation mit der Energiewende gestärkt wird.

Es werden auf der einen Seite volkswirtschaftliche Gewinne durch den besseren regionalen Ausgleich von Energieerzeugung und -verbrauch erwartet. Auf der anderen Seite entstehen durch die fluktuierende Einspeisung von Strom aus Wind- und Solaranlagen betriebswirtschaftliche Mehrkosten, denn es bedarf beispielsweise einer Viertelstundenbilanzierung, einer Residualstrombeschaffung bei EE-Marktwertveränderung, spezialisierter IT-Systeme, und einer mitgliederindividuellen Abrechnung.

Deshalb wäre laut BBEn eine externalisierte Prämie für jede innerhalb der Gemeinschaft erzeugte und verbrauchte Kilowattstunde möglich, um Haushalts- und Gewerbekunden einen Anreiz zu geben Energy Sharing zu betreiben.

Maßgeblich für die Prämienhöhe ist laut Studie der Energy Sharing (ES) der Anteil am Gesamtstromverbrauch einer Bürgerenergiegesellschaft. Grundsätzlich ist dieser Anteil umso höher je größer die anrechenbare Anlagenleistung ist. Im Ergebnis kommt die Modellrechnung der Studie auf eine Energy Sharing-Prämie von 4,9 bis 8,7 ct/kWh für Solaranlagen und von 2,8 bis 4,7 ct für Windenergieanlagen, wenn pro 1000 kWh Verbrauch 2 kW Anlagenleistung für Energy Sharing anrechenbar sind.

Energy Sharing kann einen wichtigen Beitrag zur Akzeptanz und zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien in den Kommunen leisten. Deshalb ist der in der Photovoltaik-Strategie des BMWK verfasste Vorschlag Möglichkeiten zum Energy Sharing mit den Stakeholdern zu diskutieren richtig. Wichtig ist dabei der Hinweis, mögliche Auswirkungen auf die Refinanzierung der Netze, auf den Strommarkt und auf die Verteilnetze mitzudenken.

Weitere Informationen: Studie Höhe einer Energy-Sharing-Prämie: https://green-planet-energy.de

Az.: 28.6.9-014-001

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