Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 39/2011 vom 26.11.2010

Prämien für herausragende Programme von Spielstätten

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, für herausragende Programme von Spielstätten des Jazz und des avancierten Pop/Rock würden Kulturministerin Ute Schäfer, der Landesmusikrat NRW und die Initiative Musik GmbH Berlin auch 2010/2011 Prämien vergeben. Das Ministerium, der Landesmusikrat und die Initiative Musik würden damit die herausragende Rolle, die Spielstätten als Foren der musikalischen Begegnung und Innovation für das Musikleben NRW spielen, würdigen.

Ziel der Spielstättenprogrammprämie sei es, Foren für Nachwuchskünstler und regionale Bands zu schaffen und ihre Programme bekannt zu machen. Spielstätten, die sich in Nordrhein-Westfalen für solche Künstler engagieren, könnten für ihr Programm mit einer Prämie ausgezeichnet werden. Die Prämie betrage 10.000 Euro oder 5.000 Euro für ein herausragendes Programm einer Spielzeit. Sie könne an bis zu 16 Spielstätten vergeben werden.

Antragsberechtigt seien Spielstätten, die sich für Jazz, Improvisierte Musik und/oder avancierte Pop/Rock-Musik engagieren, dabei Nachwuchskünstlern und regionalen Bands ein Forum bieten und die Personalkosten der bei ihnen eingesetzten Kräfte selbst tragen (Technik von Ton und Licht, Programmplanung, Geschäftsführung).

Als Nachwuchskünstler würden Musikgruppen gelten, die nicht mehr als zwei professionell aufgenommene CDs veröffentlicht haben, von denen keine Goldstatus erreicht habe. Regionale Bands seien in einer bestimmten Stadt oder Region verwurzelt, spielten dort regelmäßig, ihr Wirkungskreis sei jedoch nicht wesentlich über die Region hinaus bekannt.

Anträge auf Prämierung herausragender Programme in der Spielzeit 2010/2011 könnten noch bis zum 10. Dezember 2010 beim Landesmusikrat eingereicht werden. Im Antrag müsse erläutert werden, auf welche Segmente des Spielplans sich der Prämienbeitrag beziehe und inwiefern hier Nachwuchskünstler und regionale Bands besonders gefördert würden. Der Antragsteller müsse zudem darlegen, ob die Spielstätte von anderer Seite Mietzuschüsse oder —nachlässe, Zuschüsse für Kosten der Geschäftsführung, Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit, Sponsoring für einzelne Veranstaltungen oder Reihen oder zinsverbilligte Darlehen erhalte

Die Anträge würden von einer unabhängigen Jury beurteilt. Die Auszahlung der Prämien soll im Januar 2011 erfolgen.

Das Antragsformular stehe zum Download unter: http://www.lmr-nrw.de/servicedownloads/populaere-musik/

Für weitere Fragen und Informationen stehe außerdem zur Verfügung: Dr. Robert von Zahn, Generalsekretär des Landesmusikrat NRW, Tel.: 0211-86206414.

Az.: IV/2 401

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