Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 329/2016 vom 04.05.2016

Positionspapier zur Erdkabelmethodik beim Stromnetzausbau

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein neues, überarbeitetes Positionspapier zu den rechtlichen und methodischen Anforderungen für die Erdverkabelung von Gleichstromleitungen veröffentlicht. Darin werden die rechtlichen und methodischen Anforderungen für die Erdverkabelung von Gleichstromleitungen transparent festgelegt und eine einheitliche Grundlage für die Netzbetreiber geschaffen.

Zu den Kernpunkten des Papiers zählt die Ausgestaltung der gesetzlich vorgesehenen Suche nach einem möglichst geradlinigen Verlauf des Erdkabels zwischen Anfangs- und Endpunkt der Stromleitung, um die Eingriffe in Natur und Landschaft zu reduzieren und die Kosten zu verringern. Hieraus hat die Bundesnetzagentur nun abgeleitet, wie der Untersuchungsraum strukturiert werden kann. Dazu werden Kriterien beispielhaft genannt, die bereits für die Strukturierung des Untersuchungsraums herangezogen werden und die einer geradlinigen Verbindung entgegenstehen können.

So kann die Rücksichtnahme auf beispielsweise Siedlung, Wald- oder Wasserschutzgebiete auch ein Abweichen von einer geradlinigen Verbindung notwendig machen. Wichtig ist aus Sicht der Bundesnetzagentur, dass keine starren Richtlinien für die Netzbetreiber festgelegt werden, denn die räumlichen Voraussetzungen für die einzelnen Leitungsprojekte variieren stark. Daher muss eine individuelle Lösung vor Ort gefunden werden können.

Weiterhin präzisiert das Positionspapier zu den gesetzlichen Freileitungsausnahmetatbeständen noch deutlicher, dass ein bewusstes und zielgerichtetes Planen in Ausnahmesituationen, die dann eine Freileitung ermöglichen, nicht erfolgen soll. Die Realisierung als Freileitung prüfen die Netzbetreiber nur im Ausnahmefall. Zum Beispiel, wenn eine geschützte Tierart oder Vogelschutzgebiete eine Erdverkabelung unmöglich machen oder eine Gebietskörperschaft explizit die Prüfung eines Freileitungsabschnitts fordert. Ausgeschlossen ist in jedem Fall die Annäherung einer Freileitung an eine Wohnsiedlung.

Das Positionspapier kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet unter Mitgliederbereich > Fachinfo und Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Öffentlicher Bereich heruntergeladen werden.

Az.: 28.6.12-001/001 we

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