Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 206/2016 vom 01.03.2016

Positionspapier zu Anforderungen des gesetzlichen Erdkabelvorrangs

Die Bundesnetzagentur hat vor dem Hintergrund des am 31. Dezember 2015 in Kraft getretenen Erdkabelvorrangs für einzelne Netzausbauvorhaben auf Höchstspannungsebene ein Positionspapier zu den rechtlichen und methodischen Anforderungen an die bevorstehenden Anträge auf Bundesfachplanung veröffentlicht (vgl. auch StGB NRW-Mitteilung 133/2016 vom 02.02.2016). Da der nun geltende Erdkabelvorrang dazu führt, dass die Planungen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für einige Netzausbauvorhaben als Vorhabenträger neu aufgesetzt werden müssen, will die Bundesnetzagentur einen Rahmen und eine Orientierung dafür geben, welche wesentlichen inhaltlichen und grundlegenden methodischen Anforderungen aus dem gesetzlichen Erdkabelvorrang für die Planungen der ÜNB im Rahmen der Bundesfachplanung erwachsen. Das Papier wird bis zum 18. März 2016 zur öffentlichen Konsultation gestellt.

Die Bundesnetzagentur will einen Rahmen und eine Orientierung dafür geben, welche wesentlichen inhaltlichen und grundlegenden methodischen Anforderungen aus dem gesetzlichen Erdkabelvorrang für die Planungen der ÜNB im Rahmen der Bundesfachplanung erwachsen. Dies soll zu einer Beschleunigung des Planungsprozesses beitragen.

In der Bundesfachplanung selbst soll ein raumverträglicher Trassenkorridor festgelegt werden, ein Gebietsstreifen, in dem ein Erdkabel voraussichtlich realisiert werden kann, als verbindliche Vorgabe für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren. Mit der Planfeststellung wird innerhalb des in der Bundesfachplanung festgelegten Trassenkorridors der konkrete Trassenverlauf (inkl. Schutzstreifen, Zufahrtswegen etc.) bestimmt und das Vorhaben rechtlich zugelassen.

Der Entwurf des Positionspapiers ist im Internet unter www.netzausbau.de (Rubrik: Mitreden/Beteiligungsverfahren/Konsultation des Positionspapiers zur Erdkabel-Methodik) abrufbar. Dem Entwurf ist ein Glossar mit zusammenfassenden kurzen Begriffserklärungen beigefügt

Die Bundesnetzagentur führt in dem Zeitraum vom 22. Februar bis zum 18. März 2016 eine öffentliche Konsultation des Papiers durch. Die Stellungnahme ist per E-Mail an erdkabel-methodik@netzausbau.de oder per Post an Bundesnetzagentur, Referat N5 - Erdkabel-Methodik, Postfach 80 01, 53105 Bonn, zu richten.

Az.: 28.6.1.3-001/001

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