Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 383/2012 vom 27.07.2012

Positionspapier der kreisangehörigen Stärkungspaktkommunen

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in der Stufe 1 des Stärkungspaktes haben sich während des Gesetzgebungsverfahrens und danach mit Anregungen und Forderungen mehrfach an den Minister für Inneres und Kommunales gewandt. Mit Schreiben vom 23.07.2012 sind nochmals in einer sog. „Wittener Erklärung“ Kernanliegen vor allem zur Einbindung der Umlageverbände in die Haushaltskonsolidierung wie folgt formuliert worden:

„......Nicht alle Haushaltssanierungspläne werden möglicherweise genehmigungsfähig sein. Eine Reihe von Kommunen kann die Genehmigungsfähigkeit nur herstellen, wenn die Steuersätze der Grundsteuer B drastisch angehoben werden; Hebesätze von über 800 Punkten sind dabei nicht selten.

Außerdem zeichnet es sich deutlich ab, dass der Haushaltsausgleich in den allermeisten Fällen nur durch eine sehr weit gehende Reduzierung kommunaler Infrastruktur in allen Lebensbereichen (Sportanlagen, Kultureinrichtungen, Schwimmbäder, Schulstandorte usw.) erreichbar sein wird. Beides wird die Attraktivität unserer Städte und Gemeinden für Einwohner und Wirtschaft erheblich schwächen und damit mittelfristig negative Rückwirkungen auf die Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur haben. Das gilt insbesondere da, wo tatsächlich das letzte Schwimmbad, die öffentliche Musikschule, das letzte Bürgerhaus geschlossen wird. Verschärft wird dies dadurch, dass in Kommunen zum Teil in unmittelbarer Nachbarschaft genau gegenteilige Entscheidungen (Beitragsfreiheit für Kindertagesstätten, unterdurchschnittliche Steuersätze) getroffen werden.

Umso wichtiger ist es, dass einige unserer Kernanliegen möglichst schnell umgesetzt werden:

  1. Die materielle Einbindung der Umlageverbände in die Konsolidierung ist unverzichtbar. Ohne sie werden die kommunalen Sanierungspläne schon in kurzer Zeit zur Makulatur, denn die Kreisumlage macht rund ein Fünftel bis ein Viertel des städtischen Aufwandes aus. Das Umlagegenehmigungsgesetz, so wie es in den letzten Landtag eingebracht worden ist, ist hierzu aus unserer Sicht noch nicht geeignet, da den Umlageverbänden keine Bemühungen abverlangt werden, ihre Haushalte zu konsolidieren. Es erschließt sich nach wie vor nicht, warum die Kommunalaufsicht inhaltlich drastische Einschnitte in den Gemeindehaushalten fordert, aber bei den Umlageverbänden davor zurückscheut. Auch den Umlageverbänden ist es zuzumuten, ihre Aufgaben und Einrichtungen zurückzufahren. Aus unserer Sicht ist die Selbstverwaltung der Kommunen aber gleichrangig zu sehen wie die Selbstverwaltung der Umlageverbände. Insofern muss die Selbstverwaltung der Umlageverbände den gleichen Regeln folgen und damit den gleichen Restriktionen unterliegen. Geradezu absurd wird es, wenn weiterhin die Mehrzahl der kreisangehörigen Kommunen sanierungspflichtig ist und der Kreis gestützt auf den neuen § 56 c der Kreisordnung (Gesetzentwurf)  eine Sonderumlage erhebt.
  2. Die sozialen Lasten sind weiter Sprengstoff für unsere Haushalte. Das Land muss hier Sachwalter der kommunalen Interessen beim Bund sein. Keinesfalls darf dies Verhandlungsmasse im Rahmen der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs sein; in diesem Zusammenhang begrüßen wir, dass erstmals ein Einstieg des Bundes in die Finanzierung der Eingliederungshilfe erreicht werden konnte.
  3. Beunruhigt sind wir über die Pläne des Bundes, die Steuern zu senken. Die kommunalen Haushaltssanierungspläne vertragen keine Steuersenkungen. Es muss klar sein, dass alle Steuersenkungen im Bund zu Steuererhöhungen bei den Kommunen in NRW führen werden. Wir begrüßen es daher, dass sich das Land NRW im Bundesrat gegen die Steuersenkungspläne ausgesprochen hat. Sofern der Bund an seinem Vorhaben festhält, müssen die Kommunen im Sinne des Grundsatzes der Konnexität Kompensationsleistungen erhalten, die nicht nur die direkte Steuerbeteiligung umfasst, sondern auch die Minderungen im Finanzausgleich erfasst.
  4. Wir benötigen auch von Seiten des Landes eine strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips, den Verzicht auf neue Standards und den Abbau vorhandener Standards. Jede Verletzung dieser Prinzipien führt unmittelbar zu Belastungen der Sanierungspläne, die die Städte nicht mehr kompensieren können. Beispielhaft sei nur die Umsetzung der Inklusion in den Schulen genannt.
  5. Eine schnelle Umsetzung des Urteils des Landesverfassungsgerichts zum Einheitslastenabrechnungsgesetz stützt die Sanierungspläne. Wir vertrauen auf die entsprechende Zusicherung der Landesregierung anlässlich des Urteils und erwarten rasches Handeln im Sinne der Kommunen.

Leider sehen wir diese Forderungen bisher nur sehr unzureichend berücksichtigt. Auch wird mit der Aufhebung des Erlasses zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten materiell keine Antwort auf den Umgang mit nicht genehmigten Sanierungsplangemeinden gegeben. Wir fordern daher die Landesregierung auf, unsere kommunalen Sanierungspläne durch schnelle Umsetzung u.a. dieser zentralen Kernpunkte nachhaltig zu unterstützen, damit die gemeinsamen Erwartungen an den Stärkungspakt auch erfüllt werden: eine nachhaltige Sanierung der kommunalen Haushalte.“

Az.: IV/1 904-15/2

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