Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 200/1996 vom 20.04.1996

Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Der Bund-Länder-Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" hat auf seiner Sitzung am 6.3.1996 Eckwerte zur 1996 anstehenden Neuabgrenzung der Regionalfördergebiete in Deutschland sowie Änderungen zum 24. Rahmenplan (1995) beschlossen und den 25. Rahmenplan (1996) verabschiedet.

Grundsatzbeschluß zur Neuabgrenzung des GA-Fördergebiets 1996

  1. Der Planungsausschuß wird im Rahmen seiner Beschlüsse zur Neuabgrenzung des GA-Fördergebiets 1996 das Fördergefälle zwischen den ost- und westdeutschen Fördergebieten zum 1. Januar 1997 entsprechend dem wirtschaftlichen Fortschritt, dem erfolgten Strukturwandel und der Entwicklung der Standortbedingungen in den neuen Ländern neu festlegen, um die Spannungen abzubauen, die inzwischen aufgrund der unterschiedlichen Fördermöglichkeiten zwischen ost- und westdeutschen Regionen entstanden sind.
  2. Um die unterschiedlichen regionalen Problemlagen in den neuen Ländern regionalpolitisch angemessen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zu berücksichtigen, werden die Förderpräferenzen in den neuen Ländern anhand sachgerechter Kriterien zugunsten von Regionen mit besonders großen Strukturschwächen ab dem 1.1.1997 differenziert. Ziel ist eine schrittweise Angleichung der Fördersätze in den neuen und alten Ländern entsprechend dem wirtschaftlichen Fortschritt, beginnend vorrangig in den strukturstärkeren Regionen der neuen Ländern.
  3. Der Planungsausschuß wird Möglichkeiten suchen, das Fördergefälle dort abzuschwächen, wo ein Höchstfördergebiet in den neuen Ländern an ein Nichtfördergebiet in den alten Ländern grenzt oder Nahverlagerungen zu Problemen führen.
  4. Der Planungsausschuß beauftragt seinen Unterausschuß, entsprechende Beschlußvorschläge für die Neuabgrenzung des GA-Fördergebiets bis zum 1.1.1997 spätestens Mitte 1996 vorzulegen.

Änderung des 24. Rahmenplans zur Umsetzung der Vorgaben der EG-Kommission:

In den Fördergebieten dürfen die förderfähigen Investitionskosten durch einen Investitionszuschuß aus GA-Mitteln und sonstige Fördermittel um nachstehende Sätze verbilligt werden:

A-Fördergebiete 35 %

B-Fördergebiete 18 %.

Bei Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen gemäß Ziffer 2.9.10 erhöhen sich diese Sätze in den A-Fördergebieten (ohne Berlin (West)) um 15 %-Punkte, im Fördergebiet Berlin (West) und in den B-Fördergebieten um 10 %-Punkte.

Bei Vorhaben von Unternehmen, die die Begriffsbestimmungen der Ziffer 2.9-10 nicht erfüllen, dürfen die förderfähigen Kosten in B-Fördergebieten durch Investitionsbeihilfen ohne regionale Zielsetzung um bis zu weitere 10 %-Punkte verbilligt werden.

Die genannten Fördersätze sind Förderhöchstsätze, die im Einzelfall nur bei Vorliegen besonderer Struktureffekte ausgeschöpft werden können.

Az.: III 750 - 20

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