Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 219/2003 vom 20.02.2003

Pilotversuch der Telekom AG

Die Deutsche Telekom hat kürzlich ein neues Konzept für das schon seit längerem geplante Pilotprojekt zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Telefonstellen (Ötel) vorgelegt. Das Konzept wurde in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene erarbeitet und inzwischen von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) genehmigt. Das Pilotprojekt soll in Kürze mit der Akquirierung geeigneter Standorte beginnen. Die Telekom AG wird hierzu unmittelbar auf die betreffenden Kommunen zugehen und das weitere Vorgehen klären.

Gemäß § 97 des Telekommunikationsgesetzes in Verbindung mit § 1 der Telekommunikations-Universaldienstleistungsverordnung obliegt der Deutschen Telekom AG die „flächendeckende Bereitstellung von öffentliche Telefonstellen an allgemein und jederzeit zugänglichen Standorten entsprechend dem allgemeinen Bedarf“. Dieser Bedarf ist mit der rasanten Verbreitung von Mobiltelefonen - inzwischen sind in Deutschland ca. 58 Mio. Handys in Gebrauch – zurückgegangen; immer mehr Ötel werden unrentabel. Vor diesem Hintergrund suchte die Deutsche Telekom in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden nach einer Lösung, die einerseits die betriebswirtschaftlichen Interessen der Deutschen Telekom berücksichtigt, andererseits der Universaldienstverpflichtung nach § 17 TKG Rechnung trägt.

Das jetzt vorgeschlagene neue Strukturkonzept sieht vor, dass das derzeitige Netz von ca. 100.000 Ötel grundsätzlich erhalten bleibt. Die unwirtschaftlichsten Ötel mit Umsätzen von weniger als 125 €/Monat sollen durch sog. Basistelefone mit ähnlichem Funktionsumfang wie die bisherigen Telefone ersetzt werden, allerdings nicht mehr die Bezahlung mit Münzen oder Telefonkarten ermöglichen. In dem Segment der extrem unwirtschaftlichen Ötel mit Umsätzen von weniger 62,5 €/Monat und dem Segment mit Umsätzen zwischen 62,5 und 125 €/Monat sollen je 7500 Ötel abgebaut und durch die Basistelefone ersetzt werden. Die neuen Basistelefone sollen über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren auf ihre Akzeptanz in der Bevölkerung getestet werden. Nach Abschluss des Pilotprojekts erfolgt eine Bewertung durch den Projektbeirat mit einer Empfehlung an die RegTP, die ggf. die Eignung des Basistelefons als allgemeine öffentliche Telefonzelle feststellt. Sollte sich das neue Strukturkonzept in der Praxis bewähren, soll es auf Dauer – ggf. in modifizierter Form - eingeführt werden.

Das Basistelefon entspricht in seinen Grundfunktionen (Telefonieren, Notruf) den herkömmlichen Ötel (Telefonzellen, Stelen). Es bietet jedoch weniger Komfort, ist sehr kompakt und für eine einfache Montage konstruiert, ohne Zelle und eigene Beleuchtung. Doch sollen möglichst Standorte gewählt werden, die einen gewissen Wetterschutz (z.B. unterhalb von Gebäudeüberdachungen) bieten und vorhandene Beleuchtungsquellen (z.B. Straßenlaternen) nutzen. Bezahlt werden kann mit CallingCard (z.B. der T-Card der Telekom) und Kreditkarte; darüber hinaus sind auch R-Gespräche möglich – eine Zusatzfunktion, die in der ursprünglichen Konzeption für ein Basistelefons nicht vorgesehen war. Es gelten die Minutenpreise der öffentlichen Telefone. Mit zusätzlichen Zielwahltasten wird man direkt den Notruf oder kostenfreie 0800-Rufnummern anwählen können. Die ansonsten vorhandene Möglichkeit bei den jetzigen Ötel, mit Münzen oder mit Telefonkarten zu bezahlen, entfällt. Dadurch wird allerdings die Störanfälligkeit der Ötel erheblich verringert und eine jahrelange, nahezu wartungsfreie Nutzung gewährleistet.

Az.: III/2 460-18

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