Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 190/2014 vom 28.01.2014

Photovoltaik auf Deponien

Das Umweltministerium NRW hat eine neue Broschüre „Photovoltaik auf Deponien — technische und rechtliche Grundlagen“ veröffentlicht, die über die technischen und rechtlichen Grundlagen für die Errichtung solcher Anlagen informiert. Der Bau von Photovoltaikanlagen auf Deponien ist oftmals eine technische Herausforderung. Die Deponieoberfläche unterliegt Setzungen — Deponiekörper verdichten sich langsam und die Oberfläche sackt tiefer. Das ist vor allem dann problematisch, wenn die Setzungen ungleich mäßig sind und sich zum Beispiel Mulden ausbilden. Auch vorhandene Abdichtungen dürfen nicht beschädigt werden.

Diese Faktoren erfordern spezielle Bauweisen, die in der Broschüre beschrieben werden. Zu den erforderlichen Zulassungsverfahren und vorzulegenden Antragsunterlagen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einer Deponie enthält die Broschüre ebenfalls hilfreiche Ausführungen.

Die Landesregierung will den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung in Nordrhein-Westfalen bis 2025 auf mindestens 30 Prozent erhöhen. Dazu gehört auch der Ausbau von Solarenergie. Deponien sind als Standort besonders gut für den Betrieb von Photovoltaikanlagen geeignet: Sie bieten ausreichend große Flächen, die für andere Nutzungen nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Broschüre kann im Internet kostenlos heruntergeladen werden unter http://www.umwelt.nrw.de/extern/epaper/2014/photovoltaikanlagen_auf_deponien/ .

Az.: II gr-gr

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