Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 497/2017 vom 20.07.2017

Pflegeberufegesetz auf Bundesebene beschlossen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 07.07.2017 dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe zugestimmt (BR-Drs. 511/17). Es soll für verbesserte Rahmenbedingungen in der Pflege sorgen und für die notwendige Aufwertung der sozialen Berufe stehen. Das Gesetz tritt stufenweise in Kraft. Aus kommunaler Sicht wurde das Anliegen grundsätzlich begrüßt, allerdings wurde im Gesetzgebungsverfahren auf Schwierigkeiten in der Praxis hingewiesen, dass Spezialwissen in der Altenpflege nicht mehr ausreichend vermittelt werden könnte.

Alle Auszubildenden erhalten künftig zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Im letzten Ausbildungsdrittel können Auszubildende dann eine Spezialisierung in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege mit gesondertem Berufsabschluss wählen. Künftig sind somit weiterhin differenzierte Abschlüsse möglich, der Schwerpunkt liegt jedoch in der Generalistik. Das bislang in manchen Ländern noch erhobene Schulgeld entfällt zukünftig.

Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Pflegeberufe zukunftsgerecht weiterzuentwickeln, attraktiver zu machen und inhaltliche Qualitätsverbesserungen vorzunehmen, um ein modernes, gestuftes und durchlässiges Pflegebildungssystem zu schaffen. Dazu werden die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen in einem neuen Pflegeberufegesetz (PflBG) zusammengeführt. Kennzeichnend ist, dass alle Auszubildenden eine zweijährige gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung erhalten, mit der Möglichkeit, einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung zu wählen.

Wer die generalistische Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr fortsetzt, erwirbt den Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Der Berufsabschluss wird europaweit anerkannt. Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können für das dritte Ausbildungsjahr statt des generalistischen Berufsabschlusses einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege erwerben.

Pflegehelferinnen und -helfer können über eine verkürzte Ausbildungszeit zur Pflegefachkraft weiterqualifiziert werden. Reformiert wird auch die Finanzierung der Pflegeausbildung. Sie wird in Zukunft für die Auszubildenden kostenlos sein und über Landesausbildungsfonds, an denen alle Akteure des Pflegebereichs über ein bundesweites Umlageverfahren finanziell beteiligt sind, finanziert werden. Die Auszubildenden sollen vom Ausbildungsträger eine Vergütung erhalten. Eine weitere Maßnahme wird die Einführung eines generalistischen, primärqualifizierenden, mindestens drei Jahre dauernden Pflegestudiums an Hochschulen sein, das theoretische und praktische Unterrichtseinheiten sowie praktische Ausbildungsanteile enthalten soll. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. (Quelle: DStGB Aktuell)

Az.: 37.0.6.3-001/002

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