Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 106/2005 vom 03.01.2005

Perspektiven der Tageseinrichtungen für Kinder

Vor dem Hintergrund des bereits in vielen Regionen des Landes begonnenen und teilweise rigiden Rückzugs der Kirchen aus der Trägerschaft von Kindergartengruppen hat das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder NRW gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Landesjugendämtern sowie dem evangelischen und dem katholischen Büro die schwierige Situation bei den Tageseinrichtungen für Kinder erörtert. Als Ergebnis wurde am 22.12.2004 eine gemeinsame Erklärung zu den Perspektiven der Tageseinrichtungen für Kinder vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und knapper werdender finanzieller Mittel auf allen Verantwortungs- und Beteiligungsebenen verabschiedet.

Darin erklären sich die Kirchen weiterhin bereit, einen Anteil an der öffentlichen Aufgabe der frühen Förderung der Kinder und der Sicherung von Plätzen bei Tageseinrichtungen zu leisten und wie die anderen Träger auch Kinder aus benachteiligten sozialen Verhältnissen und Kinder mit Migrationshintergrund durch eigene Angebote zu erreichen und zu fördern. Die von kirchlicher Seite wiederholt vorgetragene Forderung nach einer weiteren Absenkung ihres gesetzlich geregelten Trägeranteils wird in der gemeinsamen Erklärung nicht aufgegriffen.

Gemeinsam unterstreichen die Kirchen, die kommunalen Spitzenverbände, die Landesjugendämter sowie das Jugendministerium ihre Bereitschaft mit dafür Sorge zu tragen, dass die Stabilität des Systems der Tageseinrichtungen für Kinder erhalten bleibt und nach geeigneten Lösungswegen aus der schwierigen demographischen und finanziellen Situation gesucht wird. Konkret vereinbart wurden folgende Maßnahmen:

- Kontinuierliche Bestandsaufnahme über beabsichtigte Schließungen von Kindergartengruppen

- Abklärung regionaler Besonderheiten in der demographischen Entwicklung und verbindliche Abstimmung in der Bedarfsplanung

- Flexibilisierung in der Nutzung freiwerdender Kindergartenplätze – insbesondere für unter dreijährige Kinder – im Rahmen der Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes.

Az.: III 711

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