Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 8/2007 vom 14.12.2006

Personenstandsgesetz verabschiedet

Der Bundesrat hat am 15.12.2006 das Personenstandsgesetz verabschiedet. Es soll zum 01.01.2009 in Kraft treten. Wichtigste Inhalte sind, dass nur Standesbeamte Zugriff auf die Personenstandsdaten haben dürfen, die elektronische Beurkundung und der elektronische Datenaustausch zwischen Standesämtern vorgesehen ist und Familienbücher, Abstammungsurkunden und Geburtsscheine (nicht Geburtsurkunden) aufgegeben werden sollen. Allerdings könnte es bei der Umsetzung zu Verzögerungen kommen. Aus Bayern ist zu vernehmen, dass die Umstellung von ereignisbezogenen Registern auf personenbezogene komplexer als angenommen sei. Die von Bayern in der Bundesratssitzung geforderte Verschiebung der Fristen zum Inkrafttreten der einzelnen Änderungen wurde offenbar nicht umgesetzt.

Das Gesetz ist in Form der Beschlussvorlage des Bundesrats für die Mitglieder des StGB NRW in dessen Intranet unter "Fachgebiete und Informationen -> Fachgebiete -> Recht und Verfassung -> Personenstand" verfügbar

Az.: I/2 120-00

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