Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 209/2024 vom 05.03.2024

OZG Folgegesetz vom Bundestag beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat das OZG-Nachfolgesetz, bekannt unter dem Schlagwort „OZG 2.0“ beschlossen. Der Bundesrat wird die Novelle des OZG nun in seiner Sitzung im März beraten und voraussichtlich verabschieden. Mit einem Inkrafttreten ist daher noch vor Ostern zu rechnen.

Der Sitzung und abschließenden Beratung zum OZG in der Plenarsitzung am 22. Februar war eine Beschlussfassung im Innenausschuss vorausgegangen. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf wurden auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch mehrere Modifizierungen vorgenommen. Dazu zählen unter anderem ein deutlicheres Bekenntnis zum vorrangigen Einsatz von Open-Source Software in der öffentlichen Verwaltung, die Entwicklung einheitlicher Standards binnen zwei Jahren und die Möglichkeit des Bundes, diese im Benehmen mit dem IT-Planungsrat als verbindlich zu erklären.

Eine weitere wichtige Neuerung ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen, der fünf Jahre nach Inkrafttreten des OZG 2.0 greifen soll. Binnen dieser Frist sollen Verwaltungsleistungen des Bundes ausschließlich digital angeboten werden. Der Rechtsanspruch soll sich auf die Verwaltungsleistungen des Bundes erstrecken. Gleichzeitig sind allerdings mögliche Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche ausgeschlossen.

Neben zahlreichen Punkten, die bereits im Gesetzentwurf aus dem Jahr 2023 enthalten waren und die grundsätzlich zu begrüßen sind (Reduzierung der Schriftformerfordernisse, einheitliches Nutzerkonto und die Stärkung des „Once-Only-Prinzips“), bleibt allerdings auch der aus verfassungsrechtlicher Sicht zumindest fragwürdige Versuch, die Kommunen bundesgesetzlich zur Umsetzung zu verpflichten, trotz massiver Kritik der kommunalen Spitzenverbände enthalten.

Az.: 17.0.1.3-002/002

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