Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 261/2022 vom 28.04.2022

OVG Schleswig-Holstein zum Rollen von Abfallgefäßen

Das OVG Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 09.02.2022 (Az. 5 MB 42/21-) entschieden, dass das Rückwärtsfahren und das Zurücksetzen von Abfallsammelfahrzeugen so gefährliche Verkehrsvorgänge darstellen, dass sie nach Möglichkeit zu vermeiden sind. Hinsichtlich der Frage der Zumutbarkeit des Rollens von Abfallgefäßen gibt es laut dem OVG Schleswig keine starre Grenze dahingehend, dass eine Transportstrecke, die länger als 100 m ist, als unzumutbar anzusehen wäre. Vielmehr ist stets die konkrete örtliche Situation unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dafür entscheidend, welche Transportstrecke zum Bereitstellen noch als zumutbar anzusehen ist.

Die Geschäftsstelle weist ergänzend auf Folgendes hin:

Mit Datum vom 20.12.2021 (Nr. VL 21063) ist durch die Prüf- und Zertifizierungsstelle (DGUV Test) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e. V. als Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherer der öffentlichen Hand das Rückfahrassistenzsystem für Nutzfahrzeuge (Typ RAS 2.0) der Firma Visy GmbH (Albert-Schweitzer-Straße 5, 64807 Dieburg) zertifiziert worden. Mit diesem Rückwärtsfahrsystem kann grundsätzlich auch das Rückwärtsfahren von Müllfahrzeugen ohne Einweiser zukünftig durchgeführt werden. Das Rückfahrsystem entlastet das Fahrpersonal durch eine sensorische Erfassung von Personen und Hindernisse mit Bremseingriff.

Az.: 23.0.2.1 qu

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