Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 628/2006 vom 15.08.2006

OVG Saarland zur Abfallentsorgung im Außenbereich

Das OVG des Saarlandes hat mit Beschluss vom 24.4.2006 (3 Q 55/05) entschieden, dass im Falle einer unzulänglichen straßenmäßigen Erschließungssituation im Außenbereich (Erschließung durch einen Asphaltweg mit einer Breite von 2,80 m) der Grundstückseigentümer seine Abfallüberlassungspflicht nach § 13 Abs. 1 KrW-/AbfG dadurch zu erfüllen hat, dass er seinen Hausmüll an der nächsten anfahrbaren Straße zur Entsorgung bereit stellt. Der Anlieger kann weder den Ausbau des Fahrwegs für Mülllastkraftwagen verlangen, noch den Einsatz von leichteren Müllfahrzeugen durch das Entsorgungsunternehmen. Der Beschluss des OVG Saarland vom 24.4.2006 reiht sich nahtlos in die ständige Rechtsprechung der Obergerichte ein. Insoweit wird auch auf die Mitteilungsnotiz StGB NRW Juni 2006, Nr. 406, S. 184 f., verwiesen.

Az.: II/2 31-12 qu/hu

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search