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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 264/2021 vom 20.04.2021
OVG NRW zur Abfallgebühr
Das OVG NRW hat mit Beschluss vom 03.12.2020 (Az. 9 A 431/17 - abrufbar unter www.justiz.nrw.de/entscheidungen) ausgeführt, dass die Lkw-Maut für Müllfahrzeuge in die Kalkulation der Abfallgebühr eingestellt werden kann. Das OVG NRW weist darauf hin, dass der Gesetzgeber Müllfahrzeuge nicht von der Lkw-Maut ausgenommen hat. Anders sei dieses etwa bei Fahrzeugen, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- oder Straßenbetriebsdienst (einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst) genutzt werden (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BFStrMG). Es sei – so das OVG NRW – nicht ersichtlich, warum es dem Willen des „Mautgesetzgebers widersprechen sollte, dass Kommunen (sämtliche) Kosten, die ihnen im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung – etwa auch beim Transport von Siedlungsabfällen – entstehen, bei der Kalkulation der Abfallgebühren berücksichtigen können, mit der Folge, dass auch etwaige Kosten für die Benutzung mautpflichtiger Straßen durch Müllfahrzeuge von den Abfallgebührenpflichtigen zu tragen seien.
Az.: 25.0.9 qu