Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 653/2005 vom 09.08.2005

OVG NRW zum Interkommunalen Abstimmungsgebot

Das interkommunale Abstimmungsgebot (§ 2 Abs. 2 BauGB) schützt die Nachbargemeinden in ihrer Eigenschaft als Selbstverwaltungskörperschaften und Trägerinnen der Planungshoheit vor unzumutbaren städtebaulichen Auswirkungen auf ihre Innenstädte, nicht aber die dort ansässigen Einzelhandelsbetriebe vor Konkurrenz.

Die geplante Erweiterung eines Einkaufszentrums um 30.000 m² Geschossfläche - hier: CentrO O. - verletzt das interkommunale Abstimmungsgebot nicht, wenn durch ein methodisch einwandfreies Einzelhandelsgutachten plausibel dargelegt wird, dass in den Nachbarstädten lediglich Kaufkraftabflüsse von deutlich unter 5 % zu erwarten sind und auch im Übrigen eine Verödung ihrer Innenstädte nicht zu befürchten ist.

Das Urteil des OVG NRW vom 06.06.2005 - 10 D 148/04.NE - ist noch nicht rechtskräftig.

Az.: II/1 620-01

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