Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 580/2014 vom 09.09.2014

OVG Niedersachsen zur Zulässigkeit von Einzelhandelsagglomerationen

Der Erste Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat mit Urteil vom 10.07.2014 (Az.: 1 KN 121/11) vier Bebauungspläne der Gemeinde Bispingen für unwirksam erklärt und auf die erforderliche Abwägung im Falle einer Ansiedlung mehrerer eng benachbarter Einzelhandelsbetriebe hingewiesen.

Im vorliegenden Fall setzten die Bebauungspläne im Umfeld von zwei Touristenattraktionen an der Autobahn A7 und ca. ein Kilometer außerhalb der Ortslage der Gemeinde mehr als 10 Hektar Gewerbegebietsfläche ohne Einzelhandelsbeschränkungen fest. Hiergegen wandte sich die benachbarte Stadt Soltau. Diese fürchtet die Entstehung einer sogenannten Einzelhandelsagglomeration zum Schaden ihrer Innenstadt.

Mit seiner Entscheidung ist der Senat dieser Auffassung gefolgt. Angesichts der Lage der Gewerbeflächen war die Bildung einer Einzelhandelsagglomeration, das ist eine Ansiedelung mehrerer eng benachbarter Einzelhandelsbetriebe, die in der Summe vergleichbare Auswirkungen hat wie ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb, hier ein realistisches Szenario.

Daher hätte die Gemeinde Bispingen in ihrer Abwägung die Verträglichkeit einer solchen Entwicklung mit den Belangen der Stadt Soltau prüfen müssen. Außerdem verletzt die Gebietsausweisung das sogenannte Integrationsgebot des Landesraumordnungsprogramms Niedersachsen. Danach sind Einzelhandelsgroßprojekte mit innenstadtrelevanten Kernsortimenten nur innerhalb der städtebaulich integrierten Lagen (gemeint sind vorrangig Innenstädte) zulässig. Das OVG Niedersachsen hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen.

Az.: II gr-ko

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