Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 357/1996 vom 20.07.1996

Ortsdurchfahrtenentwässerung

Die Geschäftsstelle hat in Verhandlungen mit Bund und Land eine Erhöhung der Pauschale für die Mitnutzung der gemeindlichen Kanalisation durch Baulastträger qualifizierter Ortsdurchfahrten erreicht. Die Ergebnisse sind in unserem Schnellbrief vom 24.4. d.J. ausführlich dargestellt.

In diesem Zusammenhang wiesen Mitgliedsgemeinden die Geschäftsstelle darauf hin, daß vielfach Vereinbarungen nach Nr. 14 der Ortsdurchfahrtenrichtlinie geschlossen worden seien, ohne daß seitens der Landschaftsverbände eine Vergütung in Form einer Pauschale oder durch Sachleistung erfolgt sei. Von dort wurde mitgeteilt, grundsätzlich seien Sachleistungen erbracht worden, wenn keine Pauschale gezahlt wurde. Bei eindeutig unentgeltlicher Mitnutzung gemeindlicher Kanalisation wurde allerdings Gesprächsbereitschaft hinsichtlich einer Vertragsanpassung signalisiert.

Der Geschäftsstelle wurden bislang nur Vereinbarungstexte zugeleitet, die eine Sachleistung seitens der Landschaftsverbände beinhalten, so daß nicht von unentgeltlicher Mitnutzung gesprochen werden kann. Mitgliedskommunen, die die Mitnutzung eindeutig unentgeltlich eingeräumt haben, werden gebeten, der Geschäftsstelle entsprechende Vereinbarungsmuster zu übersenden.

Az.: III/1 642-21/3

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