Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 259/2018 vom 16.04.2018

Orientierungshilfe zur kommunalen Medienentwicklungsplanung

Lernen mit neuen Medien erfordert die Ausstattung der Unterrichtsräume mit Computern und Netzwerken. Das erfordert naturgemäß eine professionelle Planung, denn die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sind trotz aller Anstrengungen begrenzt. Die Medienberatung NRW ist ein gemeinsames Angebot des LVR-Zentrums für Medien und Bildung und des LWL-Medienzentrums für Westfalen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe. Zu ihren Aufgaben gehört es, die Schulen und Schulträger bei den entsprechenden Planungsarbeiten zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund hat sie bereits im Jahr 2001 eine Orientierungshilfe zur kommunalen Medienentwicklungsplanung veröffentlicht, die inzwischen aktualisierungsbedürftig ist.

Kommunale Praktiker haben die Möglichkeit, sich über den StGB NRW an der Erarbeitung einer neuen Orientierungshilfe zur kommunalen Medienentwicklungsplanung zu beteiligen. Eine diesbezügliche Auftaktveranstaltung ist für den 23.05.2018 ab 10:00 Uhr in Düsseldorf geplant. Bei Interesse an einer Teilnahme wird um kurze Mitteilung per Telefon oder E-Mail an den StGB NRW gebeten. Die Orientierungshilfe aus dem Jahr 2001 ist im Volltext im Internet unter folgender Adresse abrufbar: https://is.gd/T65kMW .

Az.: 42.0.4-007/001

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