Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 587/2022 vom 16.09.2022

Onlinekurs und Webinar zur Förderrichtlinie Extremwetter am 22.09.2022

Der Klimawandel und seine Folgen haben den Wäldern in Nordrhein-Westfalen in den zurückliegenden Jahren massiv zugesetzt. Für die Schadensbewältigung und die Wiederbewaldung der Schadflächen bietet das Land eine breite finanzielle und fachliche Unterstützung.

Am 14.06.2022 traten umfassende Änderungen der Förderrichtlinie Extremwetter in Kraft. Mit vereinfachten und neu zugeschnittenen Förderangeboten unterstützt das Land noch gezielter die Bemühungen um eine klimastabile Wiederbewaldung. Im Zentrum steht eine Förderung mit flächenbezogenen Festbeträgen, die auch bereits die Pflege und den Schutz des künftigen Waldes beinhaltet. Dabei orientiert sich die Förderung am jeweils angestrebten Waldbestand. Bei heimischen Eichen-Buchen-Wäldern kann sie z.B. bis zu 10.200 EUR pro Hektar betragen. Die Wiederbewaldung kann dabei über einen Zeitraum von mehreren Jahren erfolgen.

Vor diesem Hintergrund hat der Landesbetrieb Wald und Holz NRW einen Onlinekurs mit fünf Videoepisoden zu Zuwendungsvoraussetzungen sowie Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen erstellt. Weiterhin veranstaltet der Landesbetrieb am 22.09.2022 von 16:00 bis 17:00 Uhr das kostenlose Webinar „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald in Nordrhein-Westfalen – kurz Förderrichtlinie Extremwetter“. Dabei werden Dominik Bickschäfer vom Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW und Kristian Jovi von der Geschäftsstelle Forst des Landesbetriebs Wald und Holz die Grundlagen der Förderung erläutern und Fragen rund um die Förderung der Wiederbewaldung beantworten.

Anmeldungen zum Onlinekurs und Webinar sind über folgende E-Mail-Adresse möglich: forstliches-bildungszentrum@wald-und-holz.nrw.de. Die notwendigen Einwahldaten werden nach der Anmeldung versandt. Die Kurzvideos des Onlinekurses sind nach der Anmeldung jederzeit online abrufbar. Offene Fragen, die nicht durch den Onlinekurs beantwortet werden, können ebenfalls an die o. g. E-Mail-Adresse gesendet werden. Diese werden in dem Webinar beantwortet. Das Webinar findet live statt und wird aufgezeichnet. Ein Link zu dieser Aufzeichnung wird per E-Mail versendet.

Az.: 26.1-009/002

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