Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 383/2016 vom 02.05.2016

Online-Dienst zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung

Im Zuge der Vergaberechtsnovellierung wurde zur Vereinfachung, Vorstrukturierung und Vereinheitlichung der Eignungsprüfung die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingeführt, § 50 VgV. Die EEE stellt im Vergabeverfahren einen vorläufigen Nachweis des Bieters dar, dass insbesondere keine Ausschlussgründe vorliegen, die Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers zur Eignung erfüllt werden und die konkreten Nachweise jederzeit vom Bieter vorgelegt werden können. Die öffentlichen Auftraggeber sind verpflichtet, die EEE als vorläufigen Beleg zu akzeptieren, wenn ein Bieter sie verwendet.

Die EU-Kommission bietet ab sofort einen Dienst an, mit dem die neu eingeführte EEE sowohl durch die öffentlichen Auftraggeber als auch die Wirtschaftsteilnehmer online ausgefüllt werden kann. Dabei werden die Nutzer schrittweise durch die Erklärung geführt. Sie ist danach in den üblichen Formaten zur Weiterleitung verfügbar, kann aber auch ausgedruckt und der Bewerbung in Papierform beigefügt werden. Diese Möglichkeit entfällt, wenn die EEE nach Ablauf der Übergangfrist am 18.04.2018 nur noch in elektronischer Form akzeptiert werden wird. Der Dienst ist im Internet abrufbar unter https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de .

Az.: 21.1.1.2-001/002

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