Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 805/2004 vom 18.10.2004

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Die Europäische Kommission hat die Förderung der Errichtung, Erweiterung und Widernutzbarmachung privater, für den Güterverkehr genutzte Anschlussbahnen in Deutschland geprüft. Die Kommission hat entschieden, dass die Gewährung von Finanzhilfen für Gleisanschlüsse mit dem gemeinsamen Markt vereinbar ist. Zur Begründung wird angeführt, dass Unternehmen des konkurrierenden Verkehrsträgers "Straße" keine vergleichbaren Infrastrukturkosten tragen müssten. Im Zeitraum von 2005 bis 2009 stehen für den Zweck 160 Mio. € Fördermittel zur Verfügung.

Der Bund hat im August 2004 eine Verwaltungsvorschrift zur Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen veröffentlicht. Danach ist vorgesehen, dass der Neubau, Ausbau bzw. die Reaktivierung stillgelegter oder nicht mehr genutzter Gleisanschlüsse gefördert werden kann. Bis zu 50 % der Investitionen können als Zuschuss gewährt werden. Förderfähig sind Investitionen für die Betriebsabwicklung, die Be- und Entladung von Güterwaggons sowie Planungskosten. Für die Investitionsförderung stehen Mittel in Höhe von 33 Mio. € jährlich im Zeitraum von 2005 bis 2009 zur Verfügung.

Die Förderung kommt im Frachtmarkt nur bestimmten Unternehmen (Eisenbahnverkehrsunternehmen) zu. Sie stellt damit aus Sicht der Europäischen Kommission eine Beihilfe dar. Das Förderprogramm ist deshalb der Europäischen Kommission zur Notifizierung vorgelegt worden. Die EU-Kommission hat nun entschieden, dass die Gleisanschlussförderung mit dem Funktionieren des gemeinsamen Marktes vereinbar ist, da die konkurrierenden Unternehmen im Straßenverkehr keine entsprechenden Infrastrukturkosten wie die Eisenbahnverkehrsunternehmen tragen müssen.

Darüber hinaus weist die Kommission darauf hin, dass das Ziel der Regelung, die Benutzung von Eisenbahninfrastruktur zu fördern und auszubauen sowie den Güterverkehr zunehmend von der Straße auf die Schiene zu verlagern, im gemeinschaftlichen Interesse liegt. Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Gleisanschlüssen müssen sich die begünstigten Unternehmen verpflichten, über einen vorher festgelegten Zeitraum hinweg eine bestimmte Frachtmenge auf den geförderten Anschlussbahnen zu befördern.

Wegen der möglichen Entlastung des Straßenverkehrs vom Güterverkehr liegt eine stärkere Verbreitung privater Gleisanschlüsse im Interesse der Städte und Gemeinden.

Die Richtlinie ist als Download erhältlich auf der Seite www.portal-c.info/projekte/Foerderung_GLA/Gleisanschlussfoederung.html.

Az.: III 450 - 00

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