Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 277/2020 vom 08.04.2020

Online-Angebot des BMFSFJ gestartet

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat gestern das BMFSFJ-Online-Angebot www.freiwillige-helfen-jetzt.de freigeschaltet. Die Online-Plattform will lokale und regionale Kontakte erleichtern zwischen Freiwilligendienstleistenden aus BFD, FSJ und FÖJ (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilligem Sozialen Jahr und Freiwilligem Ökologischen Jahr), die im Moment nicht an ihren eigentlichen Einsatzorten tätig sein können, weil diese eingeschränkt oder geschlossen sind. Wenn die Freiwilligen gerne außerhalb ihrer eigentlichen Einsatzstelle helfen möchten, dann können sie das in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, die aktuell jede hilfsbereite Hand willkommen heißen – sei es in kommunalen Bereichen, im öffentlichen Gesundheitswesen, in der Pflege oder bei den großen Lebensmittel-Verteilstellen der Tafeln. Es gibt unzählige kleine und große Tätigkeiten, bei denen die Zahl der Helferinnen und Helfer und die Flexibilität ihres Einsatzes ganz wesentlich darüber entscheiden, wie gut unser Land diese Tage und Wochen bewältigt.

Unser Land braucht gerade jetzt an vielen Stellen Hilfe und Unterstützung, es lebt derzeit langsamer, es arbeitet besonnener, aber es steht nicht still. Das gilt für kommunale Infrastrukturen und Einrichtungen ganz besonders. Ziel von www.freiwillige-helfen-jetzt.de ist es, dass die Freiwilligen und ihre möglichen neuen Einsatzbereiche vor Ort durch eine lokale Vermittlung ihrer Online-Einträge möglichst einfach zusammenfinden.

Viele Einsatzstellen in den Freiwilligendiensten BFD, FSJ und FÖJ haben wegen der Corona-Pandemie derzeit ihren Betrieb stark eingeschränkt oder ganz geschlossen. Damit dies nicht zulasten der Freiwilligen geht, laufen die Zahlungen des Bundes für Taschengeld und Sozialversicherung grundsätzlich genauso weiter, als ob diese ihren Dienst regulär leisten würden. Gleichzeitig besteht bei vielen Freiwilligen der Wunsch, trotz der geschlossenen Einsatzstelle an anderer Stelle auszuhelfen.

Deshalb hat Bundesfamilienministerin Dr. Giffey eine Ausnahmeregelung in Kraft gesetzt, wonach Bundesfreiwilligendienstleistende, sofern sie das möchten, nicht nur in ihrer angestammten Einsatzstelle, sondern auch in einem sogenannten „erweiterten Einsatzbereich“ helfen dürfen. Zahlreiche Bundesländer sind für ihre Freiwilligendienste FSJ und FÖJ diesem Beispiel gefolgt. Der oberste Grundsatz ist und bleibt allerdings: Ein Freiwilligendienst muss unbedingt freiwillig sein. Und die Sicherheit aller Beteiligten hat immer Vorrang.

Gerade auch wichtige kommunale gemeinwohlorientierte Infrastrukturen und Einrichtungen können darüber Freiwillige für sich gewinnen und so vielleicht leichter die aktuellen Herausforderungen bewältigen.

Az.: 38.0.6.1-001/003

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