Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 162/2009 vom 11.02.2009

OLG Koblenz zu Wechsel von Bietergemeinschaft zum Einzelbieter

Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem Beschluss vom 15. Oktober 2008 (15 Verg 9/08) festgestellt, dass innerhalb eines Vergabeverfahrens ein Wechsel von einer Bietergemeinschaft zu einem Einzelbieter unzulässig ist und zum Ausschluss des Angebots führt.

1. Sachverhalt

In dem vom OLG Koblenz entschiedenen Fall hatte sich im Teilnahmewettbewerb eine Bietergemeinschaft aus zwei Unternehmen beworben. Anschließend gab dann jedoch lediglich eines der beiden Mitglieder ein Angebot ab.

2. Entscheidung

Das OLG Koblenz betont, dass die rechtliche Identität eines Bieters in Vergabeverfahren nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nicht mehr verändert werden darf. Mit dem Ausscheiden eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft erlösche die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Da sich das verbleibende Mitglied der ehemaligen Bietergemeinschaft nicht als solches am Teilnahmewettbewerb beteiligt und damit auch nicht qualifiziert habe, dürfe das eingereichte Angebot nicht berücksichtigt werden.

3. Ergänzende Anmerkungen der Hauptgeschäftsstelle

Die im Zusammenhang mit der Bewerbung von Bietergemeinschaften bzw. deren Veränderung auftretenden Fragen lassen sich vergaberechtlich aufgrund einiger entschiedener Einzelfälle zusammengefasst aktuell wie folgt beantworten:

- Bewirbt sich ein Bieter als Einzelbieter nach einer konkreten Ausschreibung und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind beide Angebote im Grundsatz auszuschließen. Grund ist die beiderseitige Kenntnis des Einzelbieters von seinem (Los-)Angebot und der darin liegende Verstoß gegen den Geheimhaltungs- und Wettbewerbsgrundsatz;

- ändert sich eine Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe dadurch, dass etwa ein Mitglied von drei die Bietergemeinschaft bildenden Unternehmen wegen Insolvenz ausscheidet, führt dies nach dem OLG Düsseldorf (NZBau 2005, 710 ff.) grundsätzlich zum Ausschluss der Bietergemeinschaft insgesamt, da insoweit keine personelle Identität vorliege. Richtiger dürfte jedoch die Auffassung des OLG Celle (NZBau 2007, 663 ff.) sein, wonach zumindest dann, wenn die Bietergemeinschaft nach dem Willen ihrer Mitglieder unabhängig vom Ausscheiden eines einzelnen Mitglieds fortbestehen soll, die Insolvenz eines Unternehmens nicht zum Angebotsausschluss führt. Allerdings ist in diesem Fall für die „verbleibende Bietergemeinschaft“ eine Neuvornahme der Eignungsprüfung auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen vorzunehmen.

Az.: II/1 608-00

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